#ombudsmann II: so arbeitet der Ombudsmann des Schweizer Fernsehens
Die Ombudsstelle des Schweizer öffentlich-rechtlichen Rundfunks SRG nimmt Programmbeschwerden entgegen und bewertet sie.
Wir haben ein Beispiel verlinkt, um zu zeigen wie Roger Blum als Ombudsmann arbeitet. Zunächst nimmt er die Beschwerde einer Zuhörerin auf, die den Stil des Moderators in einer Interviewsendung kritisiert. Blum gibt dann der verantwortlichen Redaktion die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Seine eigene Einschätzung ist unabhängig davon – er verweist u.a. auf wissenschaftlich erforschte Fragetechniken und Interviewstile von Journalisten. Was auffällt, ist das hohe Niveau des gesamten Vorgangs – von der Beschwerdeführerin bis hin zur ausführlich begründeten Ablehnung ihrer Beschwerde. Die Argumentation Blums lässt erkennen, dass er ganz andere Erklärungsansätze sucht, als die Redaktion. Dies lässt den Schluß zu, dass er in vergleichbaren Fällen durchaus zu gegenteiligen Einschätzungen wie die Redaktion kommen kann.
Wir plädieren dringend für die Einrichtung von Ombudsstellen für öffentlich-rechtliche Medien in Deutschland, die mit ähnlich hochqualifizierten Personen besetzt sind und als unabhängige Mittler zwischen Publikum und Sendeanstalten agieren. Eine Ombudsstelle hat vielfältige positive Effekte für das Publikum – und für die Sender selbst. Das Publikum lernt sehr viel aus den Antworten, es wird vor allen Dingen ernst genommen! Die Sender schaffen Nähe zum Publikum und werden ihrem Bildungsauftrag gerecht, in dem sie Einblicke in professionelle Spielregeln geben.