Publikumsräte in anderen Ländern

Publikumsräte gibt es in vielen europäischen und außer-europäischen Ländern. Meist sind es die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten selbst, die Publikumsräte unterhalten. Diese sind mit unterschiedlichen Befugnissen ausgestattet. Teilweise übernehmen sie Ombudsperson-Funktionen (Interessenvertretung des Publikums) und /oder Medien-Watchdog-Funktionen (Programmbeobachtung und -evaluation). Der Status reicht vom reinen Beratungsgremium bis hin zu weitreichenden Entscheidungsbefugnissen. Diese große Bandbreite resultiert aus der je eigenen historisch-politischen Situation in den EU-Staaten, in die die Rundfunkanstalten eingebettet sind. In  Ländern wie Österreich wird beispielsweise das, was hierzulande als Rundfunk- oder Fernsehrat bezeichnet wird als  „Publikumsrat“ bezeichnet, obwohl dort wie in Deutschland größere Verbände beteiligt sind, die die Dynamik und Vielfalt in der Bevölkerung kaum abbilden.

Die folgenden Texte bieten einen kurzen Überblick, wie diese aufgebaut sind. Diese Liste mit Texten und Links wird sukzessive erweitert, denn es existieren noch mehr Publikumsräte in Europa:

Großbritannien: Die British Broadcasting Corporation (BBC) teilt seit 2017 die Kontrolle auf. Einerseits gibt es das BBC Board, bestehend aus 14 Teilnehmern. Vier Mitglieder der Geschäftsleitung, die teils durch die Regierung und teils durch das Board selbst ernannt werden. Dazu kommen zehn Non-Executive Directors, die für die Aufsicht zuständig sind. Um die Interessen der Zuschauer zu garantieren, engagiert die BBC die staatliche Medienbehörde Ofcom (Office of Communications). Dabei soll das Ofcom direkten Einfluss auf die BBC nehmen um die Interessen der Zuschauer zu garantieren. Das Ofcom legt Regularien fest, nach denen die BBC arbeiten soll. Ob diese Vorgaben zum Programmangebot eingehalten werden, wird in einem Jahresbericht ermittelt.

Kurz gefasst: Die britische Zentralregierung übt weiterhin starke Kontrolle auf die BBC aus. Das Ofcom soll dabei die Interessen der Bürger vertreten und durchsetzen. Jedoch kontrolliert das Ofcom dabei die Instanz, von der sie bezahlt wird.

Großbritannien

Schweiz: Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) dient als Dach für vier Regionalgesellschaften: SRG.D für die Deutschschweiz, RTSR für die französische Schweiz, Corsi für die italienische Schweiz und die SRG.R für die rätoromanische Schweiz. Diese vier Verbände verfügen jeweils über einen eigenen Publikumsrat. Diese Publikumsräte sollen Interessenvertreter und ein Bindeglied zwischen den Zuschauern und dem SRG darstellen. Bei einer Beschwerdestelle können Beanstandungen am Programm geäußert werden, aus denen Empfehlungen abgeleitet und an die Redaktionen weitergegeben werden. Die verschiedenen Publikumsräte verfügen jeweils über einen eigenen Präsidenten und verfolgen auch individuelle Ziele. Die Publikumsräte agieren dabei unabhängig und weisungsunbefugt. Ziel ist dabei die Vernetzung der Regionen und die Förderung der kulturellen Vielfalt. Die Strategie der Publikumsräte bezieht sich auf die übergeordneten Werte: Verständnis schaffen, Teilhabe ermöglichen und Engagement leben. Gegenüber den Medien halten sich die Publikumsräte jedoch zurück, um negative Meldungen und Aufhänger zu vermeiden.

Schweiz, siehe: Publikumsräte in der Schweiz – ein Modell auch für Deutschland?

Österreich: Der Österreichische Rundfunk (ORF) stellt seit 2002 einen Publikumsrat, bestehend aus 30 Mitgliedern. Für jeweils vier Jahre sollen die Mitglieder verschiedene Gesellschaftsgruppen repräsentieren. Problem: Die Mehrheit wird vom Bundeskanzler gewählt. Der österreichische Ökonom Leonhard Dobusch, der im ZDF-Verwaltungsrat sitzt, empfiehlt eine Mitgliederauswahl, die per Losentscheid erfolgen soll. Damit soll die Staatsnähe im Publikumsrat abgebaut werden. Der Publikumsrat arbeitet in verschiedenen Ausschüssen, dabei kann er Beschwerden vermitteln, Programmwünsche äußern und besitzt ein Einspruchsrecht bei Änderungen der Rundfunkgebühr. Des Weiteren stellt der Publikumsrat sechs Mitglieder im Stiftungsrat, dem höchsten Gremium des Österreichischen Rundfunk. Die Mitglieder sind dabei an keine Weisungen gebunden, aber klagen über fehlende Effektivität durch langwierige Vermittlungsprozesse und fehlende rechtliche Kompetenzen (zum Nachlesen im Interview mit Dr. Hans Högl). Dadurch halten sich auch die Beschwerden durch das Publikum in Grenzen. Es ist weiterhin viel Bewegung im ORF: Podiumsdiskussion zum ORF

Österreich

siehe auch: Publikumsrat in Österreich – ein Interview mit Dr. Hans Högl

Irland

Liechtenstein

Außereuropäisch:

In den USA gibt es keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Public Broadcasting ist zumindest nicht-kommerziell und die Sender haben meist einen Ombudsman

USA (Ombudsperon PBS)

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