Recht
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2014 zur Normenkontrollklage hinsichtlich mangelnder Staatsferne des ZDF-Fernsehrats und zur Neuordnung der öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien.
In dem richtungsweisenden Urteil fordert das Bundesverfassungsgericht von der Politik, auf der Grundlage der Normenkontrollklage gegen die ZDF-Aufsichtsgremien, dass die Aufsichtsgremien staatsferner, transparenter, dynamischer und vielfältiger werden müssen.
Da Rundfunk in Deutschland Ländersache ist, verständigen sich derzeit die 16 Länder auf einheitliche Regelungen, die dann von den jeweiligen Länderparlamenten ausgehandelt und ratifiziert werden. Sie haben bis 1. Juli 2015 Zeit, einen neuen ZDF-Staatsvertrag zu beschließen. Neben dem einheitlichen Rundfunkstaatsvertrag betreffen einige Staatsverträge nur bestimmte Länder und werden dann nur zwischen diesen ausgehandelt.
12. Rundfunkänderungs Staatsvertrag
Ergänzend zu bestehen Staatsverträgen werden mit einzelnen öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten Staatsverrtäge geschlossen, z.B.: ARD undZDF
Auch der neue haushaltsabhängige Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio, der die GEZ Gebühr Anfang 2013 abgelöst hat, wurde in einen Staatsvertrag gegossen.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist nicht nur in den Ländern und des Bundes rechtlich verankert, sondern auch in EU-Gesetzen und Verträgen.
EU-Kommission zu staatlichen Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Die AVMD-Richtlinie stellt angesichts des digitalen Wandels gleiche Wettbewerbsbedingungen im audio-visuellen Sektor in Europa sicher. „Ziele sind die Erhaltung der kulturellen Vielfalt, der Schutz von Kindern und Verbrauchern, die Bewahrung des Medienpluralismus und die Bekämpfung von Rassismus und religiösem Fanatismus. Ferner soll sie die Unabhängigkeit der einzelstaatlichen Medienregulatoren gewährleisten.“
Die High Level Group für Medienpluralismus als Rückhalt der Demokratie hat 2013 die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Geselslchaft und den Meinungspluralismus betont.