Unsere Medien mitgestalten!
Dr. Christine Horz, Frankfurt/M und Dr. Sabine Schiffer, Erlangen/Berlin schlagen eine Initiative zur Implementierung eines Publikumsrats bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor:
Die Initiative für einen Publikumsrat setzt sich für folgendes ein:
- Mehr Mitbestimmung für Rundfunkbeitragszahler und –zahlerinnen
- Stärkung des Medienpluralismus und der Demokratie
- Gemeinsame Verantwortungskultur von Publikum und ÖRR
- Stärkung der gesamtgesellschaftlichen Medienkompetenz
- Erhalt und Verbesserung des öffentlich-rechtlichen Systems
- Mehr Qualität in den Medien durch regelmäßige Sendebeobachtung und -auswertung durch Expert/innen und Mediennutzer/innen (Medien-Watchdog-Funktion)
- die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle (Ombudsfunktion), die zwischen Publikum und Rundfunkanstalten vermittelt und durch Mehreinnahmen des Rundfunkbeitrags finanziert werden könnte
- Dynamisierung der Gremienzusammensetzung entlang der gesellschaftlichen Entwicklung
- Einbeziehung wenig oder nicht-organisierter Gruppen (auf der Basis des Grundgesetzes)
- Diversität von Programmen, Mitarbeiterstab und Gremien durch stärkere Beteiligung von Migranten und Migrantinnen und anderen Minderheiten
- Transparenz der öffentlich-rechtlichen Anstalten und ihrer Programme. Dazu gehört auch die Veröffentlichung der Protokolle der Rundfunk/Fernseh- und Verwaltungsratssitzungen.
- Öffnung und Erhalt der audio-visuellen Archive. Die Allgemeinheit sollte Zugang erhalten, so dass Wissenschaftler und Publikum in Deutschland endlich die audio-visuellen Kulturgüter nutzen können für deren Produktion sie Beiträge bezahlt haben.
- Stetige Verbesserung der Programme. Angemessene und faire Entlohnung der kreativen Produzent/innen, auch der Freiberufler
- Wissenschaftlich fundierte Aufklärung und Information für das Publikum und zur Unterstützung der Vertreter/innen in den Gremien
Überlegungen für einen Publikumsrat
Im Jahr 2013 wurde die geräteabhängige Rundfunkgebühr durch einen Rundfunkbeitrag („Haushaltsabgabe“) ersetzt. Mit Abschaffung der GEZ als Gebühreninstitution sind prinzipiell alle Bürger verpflichtet, die öffentlich-rechtlichen Medien mit ihrem Rundfunkbeitrag finanziell zu tragen. Dies ermöglicht eine vergleichsweise unabhängige Berichterstattung von Wirtschafts- und Werbeinteressen – im Idealfall.
Allerdings beschweren sich viele Bürger zu Recht, dass Programminhalte ausgedünnt werden – zuletzt wurde die Sendezeit für politische Dokumentationen verringert zugunsten von Unterhaltungsformaten. Demgegenüber werden zweistellige Millionenbeträge für Sportrechte ausgegeben. Auch kritisieren Zuschauer/innen, dass sie sich im Rundfunkrat nicht vertreten fühlen. Durch unsere Rundfunkbeiträge gehen wir als Bürger und Bürgerinnen nicht nur als Zuhörer- und Zuschauer/-innen, eine Beziehung mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten ein. Statt als Konsument/innen begreifen sich viele Nutzer öffentlich-rechtlicher Angebote auch als stakeholder (engl. Anspruchsträger, Interessengruppe).
Als solche hat die Zivilgesellschaft, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziert, ein berechtigtes Interesse daran, wie sich dieser als Institution und Programmanbieter entwickelt. Derzeit hat das Publikum in Deutschland jedoch keine Möglichkeit, das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mitzugestalten, was sich in der schwindenden Akzeptanz der Rundfunkbeiträge und sogar des öffentlich-rechtlichen Systems als ganzes widerspiegelt. Trotz mehr als 7,5 Milliarden Euro an Rundfunkbeiträgen haben es die Rundfunkanstalten bislang versäumt, die Beitragszahler bei weitreichende Kontroll-Aufsichts- und Entwicklungsprozesse wie der Wahl des Intendanten, Haushaltsplänen, aber auch grundsätzlichen Reform- und Strukturfragen oder zumindest dem Programm mitbestimmen zu lassen.
Derzeit ist für die Vertretung im Rundfunkrat der Körperschaftsstatus erforderlich, womit viele zivilgesellschaftliche Organisationen und engagierte Einzelne ausgeschlossen bleiben. Die Sitze in Gremien wie Verwaltungs- und Rundfunk- bzw. Fernsehrat sind häufig nicht für Vertreter/innen der Allgemeinheit reserviert, sondern werden von Politiker/innen besetzt. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) stellte in seinem bahnbrechenden Urteil zu staatsferner zu organisierenden ZDF-Gremien im März 2014 klar heraus , dass die Politik hier nachbessern muss. So wird es künftig nicht mehr erlaubt sein, dass von insgesamt 77 Mitgliedern des ZDF-Fernsehrats 38 Berufspolitiker/innen sind. Das BVG mahnt den Gesetzgeber, dass die Zusammensetzung öffentlich-rechtlicher Sendergremien dynamisiert und den gesellschaftlichen Bedingungen angeglichen werden muss. Schließlich sind 2/3 der Mitglieder in sechs Rundfunkräten Männer, nur knapp 2% haben einen Migrationshintergrund – der gesellschaftlichen Realität wurde bisher also nur ungenügend Rechnung getragen.
Publikumsräte haben sich in vielen europäischen und nichteuropäischen Ländern bewährt. In den USA existieren Ombudspersonen und in Großbritannien „sind nach den letzten BBC-Reformen Audience Councils eingerichtet worden, die als regional organisierte Zuschauerräte das zentrale Aufsichtsorgan, den BBC Trust, unterstützen„.
Auch in den Niederlanden und der Schweiz haben Nutzer/innen öffentlich-rechtlicher Medien breite Mitbestimmungsmöglichkeiten. Zur Etablierung des Publikumsrates in Deutschland könnten deren Erfolge aber auch Probleme lehrreiche Beispiele liefern, die der Orientierung dienen. Nach dem Rundfunkurteil von Karlsruhe hat die Politik die einmalige historische Chance, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland transparenter und partizipativer zu gestalten.
Eine unabhängige, sachliche und konstruktive Auseinandersetzung der gesamten Öffentlichkeit mit dem Thema und der Frage, wie die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zukünftig verlaufen soll, ist erforderlich. Zuschauer/innen möchten nicht nur Beschwerden vorbringen, sondern auch ihre Vorstellungen, Anregungen und Lob. Sie möchten informiert werden und mit den öffentlich-rechtlichen Sendern in einen gleichberechtigten und nachhaltigen Dialog treten. Die Rundfunkanstalten könnten von der Nähe zum Publikum, den Vorschlägen und der Kritik der Zuschauer/innen profitieren.
Deshalb schlagen wir die Installation eines Publikumsrats vor!
Die umfassende Neuordnung der Gremien macht die Einsetzung einer ständig tagenden Kommission unerlässlich. Diese Kommission, die mit Medien- und Kommunikations- Sozial- und Rechstwissenschaftler/innen sowie mit Publikumsvertreter/innen besetzt sein soll, muss in einer öffentlichen Debatte zunächst diskutieren, nach welchen Kritierien die Gremien besetzt werden sollen
Wir verstehen den Publikumsrat als unabhängige Interessenvertretung und Mittlerin zwischen Publikum und Rundfunkanstalten und stellen zu diesem Zweck diese Online-Plattform zur Verfügung (derzeit noch im Aufbau). In der momentanen Planungsphase orientieren wird uns an entsprechenden Institutionen anderer Länder, die als solche mit je eigenen Zielsetzungen verankert sind. Ein Publikumsrat, in welchem Zuschauer/innen u.a. ihre Meinung zum Programm vorbringen könnten, wird als ein Baustein in einem (noch zu entwickelnden) Gesamtkonzept einer Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betrachtet.
Die Initiative „Publikumsrat“ basiert auf dem ehrenamtlichen Engagement von Kommunikations- und Medienwissenschaftler/innen. Sie kann folglich die notwendige Fachkenntnis und Neutralität gewährleisten. Von anderen monothematischen Stimmen wie „zahlungsstreik.net“ unterscheidet sich der Publikumsrat darin, dass er den Boykott der Rundfunkbeiträge nicht als Lösung der Problematiken begreift, sondern den Dialog mit allen Beteiligten sucht. Schließlich hat ein öffentlich-rechtliches Rundfunksystem größere Beteiligungspotentiale als kommerzieller Rundfunk, ist weniger korruptionsanfällig als dieser und hat einen öffentlichen Auftrag zu erfüllen.