Pressemitteilung 25.03.2014: Bundesverfassungsgericht urteilt: Dominanz der Politik in den Rundfunkgremien des ZDF ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag entschieden, dass der Einfluss der Politik im ZDF zu groß ist. Sowohl der Anteil von derzeit 45% Politikern in Fernseh- und 43% im Verwaltungsrat des öffentlich-rechtlichen Senders, als auch der Einfluss auf die Zusammensetzung der Gremien, verstößt gegen die Rundfunkfreiheit. Das Gericht gibt den Bundesländern bis 30. Juni 2015 Zeit, den ZDF-Staatsvertrag neu zu regeln.

Neben dem bestimmenden Einfluss von Politiker_innen auf die Auswahl der Vertreter_innen gesellschaftlich relevanter Gruppen im ZDF-Fernsehrat soll auch der Einfluss der Exekutive im Verwaltungsrat zukünftig nicht mehr möglich sein. Schließlich hatte das Land Rheinland-Pfalz die Klage deshalb eingereicht, weil vermutet wurde, dass der unionsdominierte Verwaltungsrat die Wiederwahl des ZDF-Chefredakteurs im Jahr 2009 verhindert hatte.

Die Initiative für einen Publikumsrat hält das Urteil grundsätzlich für ein positives Signal, das den staatlichen Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk begrenzt. Die Absenkung des Anteils von Politikern und „staatsnahen Personen“ auf 30% bietet zumindest einen kleinen Spielraum, die freiwerdenden Sitze im Fernseh- und Verwaltungsrat so zu vergeben, dass die größtmögliche Pluralität dieser Gremien gewährleistet wird. Das Bundesverfassungsgericht mahnt in seinen „Leitsätzen“ zum Urteil an, dass zukünftig „untereinander wechselnd auch kleinere Gruppierungen Berücksichtigung finden und auch nicht kohärent organisierte Perspektiven abgebildet werden“ müssen.

Michael Rediske, Vorstandssprecher von Reporter ohne Grenzen, meint dazu: „Nicht nur beim ZDF, sondern auch bei anderen öffentlich-rechtlichen Sendern muss der Einfluss der Parteien beschnitten werden. Rundfunkaufseher sollten aus der Mitte der Gesellschaft kommen und allein der Öffentlichkeit verpflichtet sein.“

Wir erwarten nun von den Staatskanzleien der Länder, dass sie das Urteil zügig umsetzen. Sich darauf berufend, empfiehlt die Initiative für einen Publikumsrat, die freiwerdenden Sitze in den Rundfunkgremien für Publikumsvertreterinnen zur Verfügung stellen.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-026

Freundliche Grüße

Dr. Christine Horz, Frankfurt

Dr. Sabine Schiffer, Erlangen/Berlin

Mail: info@publikumsrat.de

25. März 2014 von admin
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