Lanz -Interview: Programmbeschwerde des Publikumsrats an das ZDF
Die Initiative für einen Publikumsrat hatte am 03.02.2014 eine förmliche Beschwerde an den Fernsehrat des ZDF geleitet.
Siehe hier: Publikumsrat_Beschwerde Fernsehrat_final
Dies kann jeder Zuschauer/jede Zuschauerin tun, wenn er oder sie Porgrammgrundsätze verletzt sieht oder rechtliche Verstöße vermutet.
Das Verfahren läuft nach strikten Kriterien ab: die Beschwerde geht zunächst an den Fernsehrat, dieser leitet sie ohne weiter dazu Stellung zu nehmen an den Intendant, der vier Wochen Zeit hat, sich dazu zu äußern. Akzeptieren die Beschwerdeführer seine Antwort, schreitet der Fernsehrat nicht ein. Sind die Beschwerdeführer nicht hinreichend zufrieden, richten sie erneut eine Beschwerde an den Fernsehrat, der nun darüber entscheidet, ob er em Intendant Vorschläge zur Behebung des Porblems unterbreitet. Er hat keine Befugnisse, Strafen auszusprechen oder betreffende Sendungsmacher/innen zu sanktionieren. Es ist also fraglich, inwieweit der Fernsehrat tatsächlich der „Anwalt der Zuschauerinnen und Zuschauer“ sein kann, wie das ZDF auf seiner Homepage schreibt.
Siehe hier:
http://www.zdf.de/zdf-fernsehrat-foermliche-programmbeschwerde-25116670.html
und hier:
http://www.zdf.de/zdf-fernseherat-foermliche-programmbeschwerde-25117198.html
Am 12.03. 2014 hat der Intendat des ZDF auf unserer Beschwerde geantwortet. Ob wir das Schreiben veröffentlichen dürfen wurde uns nicht mittgeteilt und wir haben deshalbeine Anfrage diesbezüglich an den Herrn Dr. Bellut gerichtet.
Desweiteren haben wir am 17.03.2014 inhaltlich zu seiner Antwort Stellung genommen und das Schreiben auch an den Fernsehrat geleitet.
Siehe hier: 20140317_Horz-Schiffer_Antwort_Bellut
Nun warten wir auf Antwort …
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