Schweiz: Referendum zur neuen Rundfunkabgabe

Das neue Schweizer Radio- und Fernsehgesetz RTVG, das am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll,  sieht eine Änderung der geräteabhängigen Gebühr zu einem haushaltsgebundenen Rundfunkbeitrag nach deutschem Vorbild vor. Nun regt sich Widerstand von seiten der rechtspopulistischen Schweizer Volkspartei (SVP) sowie dem Gewerbeverband, der 100.000 Unterschriften gegen die geplante Novellierung des RTVG  einegreicht hat. Damit ist das Quorum für ein Referendum erreicht und die Schweizer werden wohl im Juni 2015 eine Volkabstimmung über die Haushaltsabgabe abhalten, so der Newsletter der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG Deutschschweiz. Und das obwohl 75% der Gewerbetriebe von der Gebühr befreit und der Jahresbeitrag von 462 Franken auf 400 gekürzt werden soll. Wie ein breites Bündnis aus Befürwortern der Novellierung deutlich macht, sei die Zahl der Empfangsgeräte explodiert, viele Inhalte würden heute von mobilen Plattformen aus genutzt und deshalb sei die Umstellung notwendig. In Deutschland wurde eine Volksabstimmung über die Abschaffung des Beitrags abgelehnt, weil die Kulturhoheit der Länder verletzt würde, so Telepolis in einem Beitrag von heute.

Das die deutschen Regelungen unausgegoren sind, belegen nicht zuletzt die entstandenen Ungerechtigkeiten – so gibt es beispielsweise keine Staffelung je nach Einkommen. Auch die Senkung des Rundfunkbeitrags um 50 Cent aufgrund der Mehreinnahmen von ca. einer Milliarde Euro wirft die Frage auf, ob da vorher überhaupt nachgerechnet wurde. Das breite Bündnis, das sich in der Schweiz für den neuen Beitrag ausspricht, kann vor allem mit dem entscheidenden Unterschied zwischen dem deutschen und dem schweizer System erklärt werden. Denn anders als hierzulande gibt es in der Alpenrepublik breitflächige Mitgestaltungsmöglichkeiten für das Publikum – etwa durch die zahlreichen Publikumsvereine, die als Organe des Rundfunks festgeschrieben sind. So sind alleine in der Deutschschweiz über 15.000 Menschen in diesen Vereinen engagiert und damit an der Gestaltung der SRG beteiligt.  Zudem gibt es  Ombuspersonen, die als Ansprechpartner für das Publikum agieren.  Über allem wacht die UBI, eine unabhängige Beschwerdestelle, die rechtskräftige Urteile zu Medienbeschwerden fällen darf und diese veröffentlicht. Die Bürger bekommen also wesentlich mehr für ihr Geld als in Deutschland.

 

30. Januar 2015 von Christine Horz
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