Aufwandsentschädigung: was Gremienvertreter bei ARD und ZDF kosten

In den öffentlich-rechtlichen Sendern sollen die Aufsichtsgremien, also die Rundfunkräte (ARD) bzw. der Fernsehrat (ZDF), ihre verfassungsmäßig festgeschriebenen Aufgaben erfüllen, nämlich die Wahl des Intendanten und die Einhaltung der Programmgrundsätze. Sie agieren wie Aufsichtsräte, unterscheiden sich aber dadurch, dass Repräsentanten aller relevanten politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen vertreten sein sollen.

Für ihre Tätitgkeit erhalten die Vertreter in den Rundfunkräte und dem Fernsehrat eine Aufwandsentschädigung, die aus den Rundfunkbeiträgen gezahlt wird. Kress.de hat nun erstmals eine Übersicht über diese Zahlungen veröffentlicht, die je nach Landesrundfunkanstalt und Stellung im Gremium sehr unterschiedlich ausfällt.

Am besten wird beim WDR verdient: ein reguläres Rundfunkratsmitglied erhält 1250 €, die Vorsitzende Ruth Hieronymi gar 3015 €.

Gegen eine Aufwandsentschädigung ist nichts einzuwenden. Allerdings wird die Tätigkeit in einem Rundfunk- oder Fernsehrat ja nicht hauptberuflich ausgeübt. Es soll eigentlich ein Ehrenamt sein. Der Tagesspiegel bringt es auf den Punkt:

„Wer jemals die Sitzungen der Gremien verfolgt hat, der weiß: Manche Aufwandsentschädigung ist erarbeitet, manche ist ersessen. Es werden keine Leistungsprämien bezahlt, sondern Präsenz vergolten.“

 

06. Juli 2015 von Christine Horz
Kategorien: Allgemein | Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert