#Rundfunkbeitrag: Hintergründe und künftige Debatte um Beitragserhöhung

Die Branchenzeitschrift Medienkorrespondenz geht in einem ausführlichen Beitrag von Volker Nünning auf die Hintergründe der aktuell diskutierten Beitragserhöhung ein. Dort wird detailliert erläutert, wie der Vorschlag der KEF zustande kam – und dass er auf die Vertreter der Länder „wie ein Schock“ wirkte. Kein Wunder, eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags gilt als unpopulär.

Was ebenfalls in dem Artikel angesprochen wird: momentan arbeitet eine Kommission an der Strukturveränderung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks:

„Auf die öffentlich-rechtlichen Sender dürften in der näheren Zukunft unruhige Zeiten zukommen. Der Grund: Die Bundesländer wollen den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überprüfen und dessen Organisationsstrukturen unter die Lupe nehmen. Dazu haben sie eine Arbeitsgruppe mit dem Namen „Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten“ eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe zu installieren, hat nach MK-Informationen die Rundfunkkommission der Länder auf ihrer Sitzung am 16. März in Berlin beschlossen. Eingesetzt wurde die Arbeitsgruppe auf Staatssekretärs- bzw. Ministerebene, der Vorsitz wurde Rheinland-Pfalz und Sachsen übertragen. Geleitet wird die Arbeitsgruppe von Staatssekretärin Heike Raab (SPD, Medienbevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz) und Staatsminister Fritz Jaeckel (CDU, Chef der sächsischen Staatskanzlei). Das SPD-geführte Rheinland-Pfalz koordiniert die Medienpolitik der 16 Bundesländer und damit die Arbeit von deren Rundfunkkommission. Sachsen hat innerhalb der unionsgeführten Länder die Aufgabe, die Medienpolitik zu koordinieren.“

Falls in diese Kommission auch Vertreter unterschiedlicher demokratischer Publikumsinteressen (und nicht wieder nur Staatssekretäre) berufen würden, wäre dies eine sinnvolle Sache.

Volker Nüning gibt jedoch zu bedenken, dass eine Beitragserhöhung mit strukturellen Maßnahmen in den Sendeanstalten verrechnet würde, also von diesen aufgebraucht würde. Mittel- bis längerfristig sollen die Sender zum Sparen angehalten werden, wie auch einige Konzeptpapiere aus der Vergangenheit verdeutlichten.

„Wollten die Länder durch strukturelle Maßnahmen die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ändern, um dadurch zu erreichen, dass dessen Finanzbedarf künftig spürbar sinkt und also der Rundfunkbeitrag ab 2021 weniger stark ansteigen muss, dann wären hier drastische Entscheidungen nötig. Die Fusion von Orchestern, Kooperationen zwischen einzelnen Fernseh- oder Hörfunkprogrammen oder die Einstellung eines Spartenfernsehkanals würden dann bei weitem nicht ausreichen.“

Nünning erwartet in den kommenden Monaten deshalb „eine intensive öffentliche Debatte über den künftigen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Struktur“ […], in der die Länder und deren führende Politiker wie auch die Sendeanstalten selbst unter Druck kommen könnten. Anzunehmen ist, dass insbesondere die vom Strukturwandel stark betroffenen Verlagshäuser und deren Zeitungen, aber auch die kommerziellen Radio- und Fernsehanbieter strukturelle und kostensenkende Veränderungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk begrüßen und aller Voraussicht nach auch massiv und öffentlichkeitswirksam einfordern werden. Zugleich würde eine solche Debatte in einer Zeit stattfinden, in der Teile der hiesigen Bevölkerung dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kritisch bis ablehnend eingestellt ist, weil er dessen Glaubwürdigkeit in Frage stellt.“

Auch auf das Publikum kommen folglich schwierige Zeiten zu, denn es sollte jeweils kritisch prüfen, welche Vorschläge nur kommerziellen oder populistischen Interessen dienen und welche tatsächlich eine Verbesserung des öffentlich-rechtlichen Auftrags sowie der Programmqualität in Zeiten von Konvergenz und Differenzierung der Angebote  bedeuten.

04. April 2016 von Christine Horz
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