#Rundfunkbeitrag für kommerzielle Medien?

Ein neuer Vorschlag des ProSiebenSat.1-Vorstands Conrad Albert, einen Teil des Rundfunkbeitrags für Inhalte kommerzieller Sender zu verwenden, geisterte am Wochenende durch die Presse. Albert hatte mit Verweis auf die wegbrechende jugendliche Nutzergruppe argumentiert, Sender wie Sat1 und Pro7 würden mit ihren Jugendangeboten einen Teil des Rundfunkauftrags erfüllen und sollten deshalb aus dem Rundfunkbeitrag finanziert werden.  Die Idee unter dem Motto content-Finanzierung wird im Hinblick auf die Online-Nutzung immer wieder vorgebracht. Vorstellbar, so Heike Raab, eine der beiden Koordinatoren der Rundfunkkommission der Länder im Interview mit Deutschlandfunk. Doch damit einher ginge auch eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags.

Allerdings werden heute schon kommerzielle Angebote durch öffentliche Gelder mitfinanziert, denn die „Landesmedienanstalten erhalten bis zu 1,89 % vom Rundfunkbeitrag. Sie haben Gremien, von denen sie „kontrolliert werden“, müssen sich jedoch weder von der KEF kontrollieren lassen, noch ihre Wirtschaftspläne vor den Landesparlamenten rechtfertigen“, wie Heiko Hilker vom Dresdner Institut für Medien, Bildung und Beratung in seinem Newsletter anmerkt.

Zudem müssten die Rundfunkstaatsverträge geändert werden, der Funktionsauftrag müsste neu bestimmt werden und Erfahrungen aus anderen Ländern wie Neuseeland zeigen, dass mit einem solchen Modell eine Aushöhlung öffentlich-rechtlicher Angebote und damit auch der Qualität der finanzierten Programme verbunden ist. Gerade sie ist offenbar eng verknüpft mit der Existenz öffentlich-rechtlicher Medieninstitutionen, wie eine aktuelle Studie zeigt.

04. Juli 2017 von Christine Horz
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