#Netflix: Gründer rät #ARD und #ZDF zum Ausbau ihres Online-Angebots
Im Interview mit der Fachzeitschrift journalist fordert der Netflix-Gründer Reed Hastings, die öffentlich-rechtlichen Sendern ARD und ZDF sollten den Ausbau ihres Internet-Angebots stärker forcieren, um die „politische Unterstützung der nächsten Generation“ nicht zu verlieren. Jüngere Zuschauer müssten das Programm über verschiedene Endgeräte im Netz abrufen können. Falls nicht würden die Öffentlich-Rechtlichen dieses Klientel unwiderbringlich verlieren. Erste Ansätze erkennt er in den Mediatheken der Sender. Als wirklich vorbildliches Beispiel nannte er die BBC, die mit ihrem iplayer eine eigenes Streamingtool zur Verfügung stellt, um das Programm des Senders auf allen möglichen Endgeräten abrufen zu können. Dadurch hätte der Sender einen starken Rückhalt in der Bevölkerung gewonnen. Das scheinen auch die Abrufzahlen zu belegen: Die BBC spricht von 3,5 Milliarden Abrufen im Jahr 2014 – mit jährlichen Steigerungsraten von 25% seit der Einführung 2011. Die Abrufcharts wurden 2014 von der BBC-Produktion Sherlock angeführt.
Doch auch die Abbildung der gesellschaftlichen Vielfalt im BBC Programm dürfte für den Rückhalt sorgen. Meistgesehen in 2015 war eine Backduell-Show, in der Menschen unterschiedlicher Herkünfte mit ihren Backrezepten gegeneinander antraten.
Es ist schon mehr als kurios, dass es Netflix-Gründer Hastings ist, der ARD und ZDF auffordert, schneller auf die digitalen Herausforderungen zu reagieren, steht sein Streamingdienst doch in direktem Wettbewerb um die Gunst der Zuschauer. Wenn das kein Weckruf ist…
#Panorama: 28.01.2016 – Journalismus, der aufklärt
Für alle, die die Sendung verpasst haben: Die ARD-Sendung Panorama klärt über aktuelle Desinformation bezüglich der vermeintlichen Flüchtlingskriminalität auf, die u.a. vom Chef der Polizeigewerkschaft Rainer Wendt stetig wiederholt wird (was sie nicht wahrer macht).
Weitere Beiträge befassen sich mit rechtsextremen Attacken auf Politiker sowie die beschämende Kriminalisierung von NGO’s als „Schleppern“, weil sie Flüchtlinge im Mittelmeer retten.
Übrigens: Moderatorin Anja Reschke wurde u.a. für ihren mutigen Tagesthemen-Kommentar zur Trennung in Asylsuchende und Wirtschaftsflüchtlinge als Journalistin des Jahres 2015 ausgzeichnet. Wir gratulieren und hoffen auf weitere hartnäckig recherchierte Sendungen.
#Elefantenrunde: Talkshowformat ungeeignet, um DNA der AfD zu entschlüsseln
Selbstverständlich ist es Teil der grundgesetzlich geschützten Programmfreiheit des Rundfunks, wenn sich der SWR dazu entscheidet, die AfD nicht zu ihrer Elefantenrunde der SpitzenkandidatInnen einzuladen. Der Vorwurf der Spitzenkandidatin der CDU Julia Klöckner, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) habe den Fernsehsender SWR mit der Begründung erpresst, sie würde nicht gemeinsam mit der rassistischen AfD aftreten, ist nichts anderes als (durchschaubares) Wahlkampfgetöse.
Allerdings muss der öffentlich-rechtliche SWR durchaus dafür kritisiert werden, dass er überhaupt auf die Idee kam, die AfD in ihre Elefantenrunde einzuladen. Der Chefredakteur des Branchendienstes Kress.de, Bülend Ürük analysiert, dass gerade Talkformate von AfD-Mitgliedern strategisch genutzt würden.
„Zur DNA dieser Partei gehört ihr Janus-Kopf: in Talkshows gibt sie sich bürgerlich-moderat und verschleiert gezielt ihre wahren Positionen. Ihr Funktionärsapparat und die Drahtzieher im Hintergrund sind von Leuten mit rechtsextremer Vergangenheit (aller Schattierungen) durchsetzt. Ihre wahren Positionen sind ein Cocktail aus Menschenverachtung, Rassismus und Hass. Sie sind moderne Rechtsextremisten in Nadelstreifen und Kostüm, die mit der Mehrdeutigkeit ihres völkischen Raunens, ihrer rassistischen Aussagen stets spielen.“
Ürük fordert andere Formate, die über die Doppelbödigkeit der AfD aufklären, denn tatsächlich wüssten die Bürger nicht, worauf die Partei wirklich hinaus ist:
„Um die AfD zu entziffern, brauchen Fernsehsendungen andere Formate, die einordnen, belegen, dokumentieren. Um der gespaltenen Rhetorik der AfD nicht auf den Leim zu gehen, sind Formate wie ein „Parteien-Check AfD“ nötig. Solche Formate gibt es ja auch zu sonst zu allen möglichen Themen. Alle Untersuchungen zeigen: Die Wählerinnen und Wähler wissen fast nichts über die AfD und ihre wahren Absichten. Die Medien-Verantwortlichen müssen neue Formate erfinden, neue Ideen präsentieren, um das Doppelspiel der AfD zu entlarven.“
Diese Aufklärung ist enorm wichtig. Sonst wird die nächste Bundesregierung dem rechtsextremen Beispiel Dänemarks und der anderen 16 europäischen Staaten mit Beteiligung der Rechtspopulisten folgen.
#WDRGesetz: Novellierung ermöglicht Publikumsbeteiligung
Die Novellierung des WDR-Gesetzes reagiert auf die Online-Konsultationen, in welchen Bürger befragt wurden, wie der Rundfunkstaatsvertrag für den WDR gestaltet werden soll. Im Ergebnis bleibt es weitgehend bei hierachischen Kommunikationswegen für die Rundfunkbeitragszahlenden. Einige Verbesserungen für die Publikumsbeteiligungen wird es jedoch geben.
Im Entwurf heißt es: „Eine Vielzahl an Beiträgen und Vorschlägen sind von Bürgerinnen und Bürgern zu Themen wie Transparenz, Partizipation, Zusammensetzung und Qualifikation der Gremien aber auch zu Themen rund um das Programm und dessen Qualität eingegangen.“ Dem wolle man mit der Novellierung Rechnung tragen.
Zunächst eine Verschlechterung, was Programmbeschwerden angeht. Diese werden jetzt erst nach zwei statt nach einem Monat vom Intendant beantwortet (§10 Abs. 3). Der WDR soll zwar weiterhin eine „Publikumsstelle“ für Beschwerden haben, doch dabei handelt es sich nicht, wie von der Initiative für einen Publikumsrat gefordert, um ein unbahängiges Organ im Sinne einer Ombudsperson.
Partizipation soll damit abgegolten werden, dass die Rundfunkratssitzungen künftig öffentlich tagen sollen. Dass das Augenwischerei ist, hatte schon das Bundesverfassungsgericht in seinem ZDF-Urteil moniert, denn die wichtigen Entscheidungen werden vorab in den Ausschüssen unter Einfluss der parteipolitisch orientierten „Freundeskreise“ getroffen.
Die Zusammensetzung des WDR-Rundfunkrats soll nun zumindest geschlechterparitätisch besetzt werden. Von den insgesamt 58 Mitgliedern werden 13 vom Landtag entsandt. 9 Mitglieder dürfen politische Ämter innehaben. Auch wenn dies den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht, so mischt der Staat doch noch kräftig mit. Körperschaften wie Kirchen, Jüdische Gemeinde oder auch Gewerkschaften sind in der Gruppe der Entsendeberechtigten breit vertreten. Allerdings werden weder MigrantInnenvertreter noch Muslime im WDR-Rundfunkrat als entsendeberechtigte Gruppen genannt. Nun könnte man ersteres noch verzeihen, da ein Vertreter des Landesintegrationsrat im Gremium sitzt. Auch Behinderte sind nun vertreten. Doch es ist kein Signal der Abbildung gesellschaftlicher Vielfalt, dass zwar Kirchen und jüdische Gemeinden aber nicht Muslime entsendeberechtigt sind. Andere Bundesländer haben hier längst eine Lösung für die seit Jahren verschleppte Anerkennung der Muslime als Körperschaft des öffentlichen Rechts gefunden und einen Sitz für Muslime bereitgestellt (obgleich die Anerkennung des Körperschaftsstatus die gerechtere Lösung wäre).
Wirklich wegweisend und neu ist die Möglichkeit, dass zumindest einige Sitze für das Publikum frei bleiben. Gesellschaftlich relevante Gruppen wie auch beispielsweise ATTAC, Atheisten und Publikumsvertreter können sich auf einen von sieben Sitzen bewerben. Der Landtag beschließt dann in einer Zwei-Drittel-Mehrheit, wer einen Sitz bekommt. Weitere zwei Sitze werden vom Rundfunkrat bestimmt. Hierauf können sich interessierte Einzelpersonen ohne verbandliche Bindung bewerben.
#WDR: Offener Brief der Mitarbeiter – keine politischen Vorgaben
„Wir bekommen keine politischen Vorgaben“ – so ist ein offener Brief der freien Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des WDR betitelt. Die Freien wehren sich darin gegen die Vorwürfe, sie müssten in der Flüchtlingsberichterstattung einer politischen Linie folgen. Laut geworden waren die Vorwürfe, nachdem eine WDR-Mitarbeiterin in einem Radiointerview mit einem holländischen Sender behauptet hatte, WDR-Journalisten hätten regierungskonform zu berichten. Wenig später nahm sie die Aussage zurück. Dieser Vorfall sorgte für reichlich Verwirrung und hat sicher nicht zum Vertrauen in die Unabhängigkeit der Medien beigetragen. Auch weil Rechstpopulisten die Behauptung freudig aufgriffen und sie als vermeintlichen Beleg für die „Lügenpresse“sahen.
Der offene Brief setzt zumindest ein glaubhaftes Signal, dass es derlei Vorgaben nicht gibt – und weist auf ganz andere Probleme im WDR hin. Die Sparvorgaben werden von den MitarbeiterInnen als eigentliche Ursachen für genannt, die die Qualität und Unabhängigkeit der Berichterstattung bedrohen. Sie appellieren deshalb, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken, statt zu schwächen: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss gestärkt werden. Er ist ein Gegenpol zu einer einseitigen, populistischen Berichterstattung. Und das sollte auch so bleiben.“
#Flüchtlinge: DW-Flüchtlings TV – Ausland in Deutschland?!
Über die Pläne der Deutschen Welle (DW) ein Angebot für Flüchtlinge in Deutschland zur Verfügung zu stellen, hatten wir kürzlich berichtet. DW darf per Gesetz ihre Rundfunksendungen nur im Ausland und nicht im Inland ausstrahlen, da sie dem Aussenamt untersteht und dadurch das Gebot der Staatsferne nicht gewährleistet, das für Rundfunk in Deutschland gilt.
Nun zitiert der Evangelische Pressedienst (epd medien) am 18.1.2016 Details aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes der Bundesregierung. Und die machen schier sprachlos. In dem Gutachten heißt es, dass die Pläne der DW nun doch als verfassungsgemäß eingestuft würden, „denn Flüchtlinge könnten, sowie sie noch nicht in die deutsche Gesellschaft integriert seien, noch zum ‚Ausland‘ gerechnet werden. Es lasse sich argumentieren, ‚mit den Flüchtlingen sei das Ausland nach Deutschland gekommen‘, heißt es in dem Bericht“, so epd.
Ein Sender, der die Grundversorgung mit Information auch für Flüchtlinge erfüllt, ist durchaus wünschenswert. Es ist jedoch nicht hinnehmbar, wenn dafür ein Verfassungsbruch begangen wird. Dahinter dürfte u.a. das Kalkül stecken, das sprach- und kulturkompetente Personal der DW zu nutzen. Hier scheint auch ein seit langem von Medien- und Kommunikationswissenschaftlern kritisiertes Defizit von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf. Durch eigene Angebote für die Neuzuwanderer hätten sie endlich die Chance dieses Defizit anzugehen.
#Pressekodex: #NeueDeutscheMedienmacher verurteilen diskriminierende Medienberichte
Die Neuen Deutschen Medienmacher, eine Verein von JournalistInnen mit Migrationshintergrund, setzten sich für diskriminierungsfreie Berichterstattung in den Medien ein. In ihrer aktuellen Presseerklärung stellen die NDM klar, warum sich Medien auch nach Köln unbedingt an den Pressekodex halten sollten.
20160118_Stellungnahme_Pressekodex
Auch in vielen Berichten öffentlich-rechtlicher Medien hat die journalistische Selbstkontrolle bei der Berichterstattung über die Vorfälle an Silvester versagt, obwohl öffentlich-rechtlichen Medien eine besondere Verantwortung zukommt. Vor allem wurde gegen die Richtlinien 12.1 und 13.1 verstoßen:
„Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten: In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“
„Richtlinie 13.1 – Vorverurteilung
Die Berichterstattung über Ermittlungs- und Gerichtsverfahren dient der sorgfältigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Straftaten und andere Rechtsverletzungen, deren Verfolgung und richterliche Bewertung. Sie darf dabei nicht vorverurteilen. Die Presse darf eine Person als Täter bezeichnen, wenn sie ein Geständnis abgelegt hat und zudem Beweise gegen sie vorliegen oder wenn sie die Tat unter den Augen der Öffentlichkeit begangen hat. In der Sprache der Berichterstattung ist die Presse nicht an juristische Begrifflichkeiten gebunden, die für den Leser unerheblich sind.
Ziel der Berichterstattung darf in einem Rechtsstaat nicht eine soziale Zusatzbestrafung Verurteilter mit Hilfe eines „Medien-Prangers“ sein. Zwischen Verdacht und erwiesener Schuld ist in der Sprache der Berichterstattung deutlich zu unterscheiden.“
Die Initiative für einen Publikumsrat schließt sich den NDM an und fordert die öffentlich-rechtlichen Medien auf, sich selbstverständlich auch an den Pressekodex zu halten.
#Staatsferne: Wendepunkt durch neuen ZDF-Staatsvertrag?
Die Novellierung des ZDF-Staatsvertrags ist beschlossen und die Gremien sind dabei, sich neu zu konstituieren. Dies war nötig geworden, nachdem der damalige hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU), stellvertretender Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrat, im Jahr 2009 mit einer CDU-Mehrheit die Wiederwahl des ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender verhindert hatte. Zwei Bundesländer klagten und das Bundesverfassungsgericht gab ihnen Recht. Rundfunk- und Fernsehräte wachen über die Einhaltung der Programmgrundsätze, und entscheiden über die Personalpolitik. Verwaltungsräte bestimmen über die Finanzen und Ausgabenstruktur. Um die Staatsferne sicherzustellen dürfen nun maximal ein drittel Parteienvertreter in den Gremien sitzen. Das Urteil sellt zwar einen Schritt in die richtige Richtung dar, wurde jedoch auch von einem Verfassungsrichter in seinem Kommentar als inkonsequent kritisiert.
Insofern ist fraglich, ob die positive Einschätzung stimmt, dass der politische Einfluss der Politik in den Rundfunkgremien demnächst merklich zurückgeht – oder ob er sich einfach auf weniger Schultern verteilt. Die „Freundeskreise“, parteipolitisch ausgerichtete Gruppierungen innerhalb der Gremien, lassen die für die Novellierung zuständigen Staatskanzleien gewähren. Es bleibt also zu vermuten, dass sie weiter bestehen, obwohl das Bundesverfassungsgericht deren staatsnähe kritisiert hat. Wenn sich die neu hinzukommenden Gruppierungen in eigenen unabhängigen Foren organisieren, könnte die Dominanz der Politik geschwächt werden.
#Flüchtlinge: DW-Flüchtlings TV nicht verfassungskonform
Wie der Tagesspiegel berichtet, hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages geprüft, ob die Deutsche Welle (DW) ihren geplanten Flüchtlingskanal im Inland ausstrahlen darf. Die medienpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Tabea Rößner, MdB, hatte die Expertise in Auftrag gegeben, weil sie vermutet, dass der neue Kanal verfassungswidrig wäre.
Dies wurde nun in der Antwort des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigt. DW TV ist als Teil der Public Diplomacy direkt dem Aussenministerium unterstellt. Die verfassungsmäßig vorgeschriebene Staatsferne, die für alle Inlandssender gilt, wäre also nicht gewahrt. Sollte das DW Gesetz geändert werden, müsste vor allem geklärt werden „in welchem Rahmen die Bundesregierung ihre Aufsicht für die Deutsche Welle dann noch ausüben darf“, sagte Rößner dem Tagesspiegel.
Der Übernahme von Beiträgen aus DW Arabia, die beispielsweise in dem ARD Guide for refugees eingebettet sind, wirft nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes nicht das Problem der mangelnden Staatsferne auf, weil „das Inland technisch nicht von der Übertragung ausgeschlossen werden“ könne. Warum technische Gegebenheiten das Gebot der Staatsferne so einfach aushebeln, erschließt sich uns allerdings nicht.
#Staatsquoten bei #ARD, #ZDF und #Deutschlandradio
Der Branchendienst epd-medien widmet sich in einem kritischen, medienpolitischen Jahresrückblick den Entwicklungen rund um die Rundfunkgremien bei ARD, ZDF und Deutschlandradio. Von einem staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann demnach weiterhin nicht gesprochen werden.
Der epd-Autor Michael Ridder spricht zunächst die Wahl des CDU-Politikers Steffen Flath als Vorsitzenden des MDR-Rundfunkrats an – eine Personalie, die die Initiative für einen Publikumsrat schon vor einiger Zeit als im Prinzip verfassungswidrig kritisiert hatte. Ridder bemängelt auch die kaum existierende Medienberichterstattung über den Vorfall, vor allem weil der aktive und bestens vernetzte CDU-Politiker Flath zusätzlich in den Vorsitz der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz aufrückt und nun der Kontrolleur der Kontrolleure sein soll. „Mit seinen zahlreichen Vernetzungen ist er ein Staatsvertreter par excellence.“
„Was mit Blick auf andere Staaten als Ungeheuerlichkeit angeprangert würde, geht in Deutschland einfach so durch – kaum ein Presseorgan berichtete kritisch, von lokalen Ausnahmen wie der „Freien Presse“ in Chemnitz mal abgesehen.“
Die Staatsquoten, nicht nur im MDR sondern auch im ZDF, werden auch mit dem novellierten Rundfunkstaatsvertrag bis auf’s äußerste des verfassungsmäßig zulässigen ausgereizt – oder übersteigen die Vorgaben. Das Deutschlandradio mit seinem hohen Anteil an politischen Repräsentanten im Hörfunkrat lässt man gewähren, obwohl das Bundesverfassungsgericht in seinem ZDF-Urteil ausdrücklich darauf verwiesen hatte, dass die Regelung von max. 30% Politikern in den Aufsichts- und Kontrollorganen für alle öffentlich-rechtlichen Sender gelte.
Es ist wohl an der Zeit eine unabhängige Kommission zu fordern, die die Medienregulierung übernimmt, denn Politiker, so die Erfahrung des letzten Jahres, schaffen sich in diesen Gremien wohl kaum selbst ab, ob wohl das ihre Aufgabe war. Diese haben sie mehr naturgemäß schlecht als recht bewältigt.
Und es geht weiter: im Hessischen Rundfunk (hr) hat die CDU ihren Wunschkandidaten, den CDU-nahen Manfred Krupp als Nachfolger von Helmut Reitze durchgesetzt. Das ist besonders pikant, denn „zahlreiche Abgesandte gesellschaftlicher Gruppen sind […] ebenfalls herausgehobene Parteivertreter“, so Pitt v. Bebenburg in der FR. Das bedeutet, dass der hr-Rundfunkrat mit gegenwärtig sechs Staats-bzw. Parteienvertretern ein Drittel offizielle Repräsentanten hat, was gerade noch verfassungskonform wäre. Wenn da nicht die Verbandsvertreter mit politischer Bindung hinzukämen, die nun (wieder) ihren CDU-nahen Kandidaten durchgesetzt haben. Auch hier darf die Verfassungsmäßigkeit folglich angezweifelt werden – und damit auch die Wahl des Intendanten.