#ZDF: Fussballübertragung als Dauerwerbesendung
Auch, wenn man kein Fussball-Fan ist, sollte die jüngste Übertragung des „Audi-Cup“ im ZDF aufhorchen lassen. In einer Kolumne spricht der Opinion-Club von der „Champions-League der Schleichwerbung“ – der Sender strahlte eine Art Dauerwerbesendung über die Spiele aus, die sportlich keinerlei Bedeutung haben. Das sehen auch die Moderatoren nicht anders:
„’Ein Titelchen‘ sei das, räumt Schneider ein, und Katrin Müller-Hohenstein bestätigt: ‚Ein schöner, kein so wahnsinnig großer Titel‘. Das ist ein öffentlich-rechtlicher Euphemismus. Tatsächlich ist dieser „Cup“ nichts anderes als eine zweitägige Werbeveranstaltung. Kaum eine Einstellung vergeht, in der nicht der Schriftzug des Autoherstellers zu sehen ist, der dieses „Turnier“ ausrichtet. Auf den Werbebanden im Stadion steht sein Name, rechts und links der Tore und natürlich auch auf allen Wänden, vor denen Trainer und Spieler interviewt werden. Die Eckfahnen sind damit bedruckt, die Leibchen der Ersatzspieler und die Kapitänsbinde von Manuel Neuer. Die Kameraleute fangen sogar regelmäßig Zuschauer mit Audi-Flaggen ein. Wahrscheinlich halten sie die für engagierte Fans.“
Auch wenn große Spiele wie der UEFA-Cup ebenfalls Sponsoren haben, sind die Ausrichter doch die Verbände.
„Diesen Anschein von Authentizität gibt sich der Audi-Cup, ausgerichtet vom Unternehmen Audi, nicht: Kommen durften in diesem Jahr der FC Bayern München (an dem Audi 8,33 Prozent besitzt), der AC Mailand (bei denen Audi „Top-Sponsor“ ist) und Real Madrid (die Audi als Sponsor aufführen). Dazu gesellte sich der Tottenham Hotspur FC, Fünfter der Premier League. Wahrscheinlich, damit bei drei Audi-Teams nicht eins gegen sich selbst spielen muss. So konnte es zwei Halbfinals geben, ein Finale und ein Spiel um Platz Drei (kleines Finale). Das ergibt vier mal 90 Minuten Audi-Werbung – plus Elfmeterschießen, Vor- und Nachberichterstattung.“
So kamen alleine am Mittwoch, dem Finaltag, etwa viereinhalb Stunden Dauerwerbesendung für den Autohersteller zusammen.
Nach ähnlichen Manipulationen dieser Art (Schleichwerbung, Rankingshows) ist es an der Zeit, dass sich die öffentlich-rechtlichen Sender endlich höhere Standards geben und sich beispielsweise von Transparency International zertifizieren lassen. Das wäre fair play.
#ARD & #ZDF: Auf „irrsinnige Art“ mit Produktionsfirmen vestrickt
Der Medienökonom Harald Rau hat die Verstrickungen von Medienunternehmen mit privat-kommerziellen Produktionsfirmen untersucht und kommt zu einem vernichtenden Urteil: vor allem die öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD und ZDF sind derart mit Produktionsfirmen verwoben, dass es kaum möglich sei für Transparenz zu sorgen. Aber warum ist das problematisch? Im FAZ-Interview macht Rau dies an mehreren Beispielen deutlich:
„Wenn Sie sich zum Beispiel die Beteiligungsstrukturen beim ZDF anschauen, die auf der zweiten Ebene noch vergleichsweise gut sortiert sind: Für die Tochterfirma ZDF Enterprises haben wir vierzehn Beteiligungen unterschiedlicher Größe gefunden – darunter auch Konstruktionen, bei denen ZDF Enterprises sowohl direkt beteiligt ist als auch über eine Gesellschaft, an der Enterprises wiederum mit 49 Prozent beteiligt ist. Wie will man solche Konstruktionen gegenüber Haushaltsabgaben-Zahlern begründen? Zudem ist das alles problematisch, wenn es um Produktionsgesellschaften geht, die das eigene Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen bevorzugen könnte.“
Die Strukturen seien nicht nachvollziehbar, zudem stelle sich die Frage, ob diese Verflechtungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk überhaupt erlaubt seien, da dieser sowohl staats- als auch marktfern sein soll.
„Mein Programm, also in diesem Fall das ZDF, „dealt“ mit Unternehmen, die über den privatwirtschaftlich operierenden Teil des ZDF wieder rückverbunden sind. Das sollte in einem öffentlich-rechtlichen System nicht der Fall sein. Aus meiner Sicht ist der Gesetzgeber gefragt.“
Rau fordert, „dass die Sender selbst veröffentlichen, was sie mit wem produzieren. Was hat das ZDF mit der Bavaria produziert? Wie viel Geld ist geflossen, wie teuer war die Produktion, gab es eine Ausschreibung, wer war daran noch beteiligt? Warum darf ich das als Zuschauer nicht wissen? Auch wenn es keine gesetzliche Informationspflicht gibt, so gibt es zumindest eine moralische.“
Wir sind gespannt, ob Medien und Gesetzgeber auf die Studie reagieren.
#Jugendangebot: Stellungnahme des Publikumsrats
Stellungnahme des Vereins zur Etablierung von Publikumsräten e.V. (i.Gr.) zum Konzept eines Jugendangebots von ARD und ZDF (Anlage 2) sowie zum Entwurf eines neuen §11g zum Rundfunkstaatsvertrag und der zugehörigen Anlage 3, (Negativliste)
1. Das Konzept eines gemeinsamen Jugendangebots von ARD und ZDF
Die Initiative für Publikumsräte begrüßt ausdrücklich, dass ARD und ZDF ein Konzept vorgelegt haben, um das jugendliche Publikum mit einem eigenen Programm anzusprechen und dadurch einen „besonderen Beitrag zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags nach § 11 leisten“, wie es im Entwurf heißt.
Auch halten wir es für grundsätzlich der Lebenswirklichkeit der Jugendlichen angemessen, das Angebot ausschließlich Online auszuspielen.
Allerdings sieht die Initiative für Publikumsräte e.V. es kritisch, dass das Jugendangebot ein reines Content-Netzwerk werden soll. Wie in Anlage 2 unter Punkt 2.2.2 beschrieben bedeutet das, dass es keine „klassische Startseite wie bei tagesschau.de oder heute.de“ geben soll. Stattdessen steht „die Verteilung und zugleich Vernetzung unterschiedlicher Inhalte auf relevanten Drittplattformen wie – Stand heute – Youtube, Facebook & Co“ im Vordergrund.
Auch wenn beteuert wird, das Angebot sei frei von kommerziellen Interessen, so werden doch mit der Zentralität der Netzwerke wie Facebook, Youtube etc. für das Jugendangebot enge Geschäftsbeziehungen mit diesen kommerziellen Netzwerken eingegangen. In Anlage 2, Punkt 2.2.1. heißt es: „Das Angebot verfolgt nicht den Zweck, Nutzerinnen und Nutzer zu Kunden zu machen oder über die Sammlung von Daten Persönlichkeitsprofile zu erstellen, die zielgerichtete Werbung erlauben.“
Hier stellt sich jedoch die Frage, wie ARD und ZDF es verhindern wollen, dass die Daten der NutzerInnen des Jugendangebots auf Facebook und Co. erhoben werden, gehört dies doch zum genuinen Geschäftsmodell dieser Netzwerke. Zudem unterstehen diese Netzwerke der US-Amerikanischen Gerichtsbarkeit. Im Falle juristischer Auseinandersetzungen kann dies zum Problem werden.
Die aktuellen Strategien, beispielsweise bei „Instant Articles“- von Facebook zeigen mögliche Entwicklungen auf. Dabei greifen die NutzerInnen direkt vom jeweiligen Netzwerk auf die Medieninhalte zu, ohne den „Umweg“ über den Senderlink zu nehmen. NutzerInnen müssen also bei Facebook etc. registriert sein, um auf das Jugendangebot zugreifen zu können. Es handelt sich somit um eine Kommerzialisierung öffentlich-rechtlicher Inhalte und der Meinungsfreiheit durch die Hintertür. Je nach Zugriff kann zudem gezielt Werbung platziert werden. Außerdem können Facebook und Co. die Algorithmen eigenständig ändern. Eine Kontrolle darüber und was Facebook mit den anfallenden Daten durch die Nutzer macht gibt es nicht. Die Nutzung der Drittplattformen bei gleichzeitiger „kritischer“ Berichterstattung über sie (Anlage 2, 3.) erscheint uns auf keinen Fall ausreichend, um den angesprochenen Probleme zu begegnen.
Wir fordern deshalb, die Angebote des Jugendkanals unbedingt auch über eigene, nicht-kommerzielle und frei zugängliche Plattformen auszuspielen. Es kann nicht sein, dass Beitragszahlende zwingend bei Facebook, Youtube etc. registriert sein müssen, um öffentlich-rechtliche Inhalte abrufen zu können, die sie mitfinanziert haben. NutzerInnen sollten die Wahlmöglichkeit haben, ob sie das Angebot über kommerzielle oder nicht-kommerzielle Auspielwege nutzen möchten.
2. Inhalte
In Anlage 2, Punkt 2.2.1. heißt es: „Das Angebot definiert sich über seine Inhalte. Diese leiten sich aus der Lebenswelt junger Menschen ab…“
Diese abstrakte Umschreibung wird präzisiert: „Die reine Abbildung von Ereignissen, das klassische „Berichten über“, ist für die Zielgruppe nicht zeitgemäß.“ (S.6). Inhalte sollen emotional, satirisch oder spielerisch transportiert werden.
Die Initiative für Publikumsräte kann dieser Argumentation nur zum Teil folgen. Politische Berichterstattung erfordert auch die ernsthafte und vertiefende Auseinandersetzung mit Nachrichtenthemen. Gerade öffentlich-rechtliche Sender sind verpflichtet, die Meinungsbildung zu fördern, d.h. möglichst objektiv (und nicht unbedingt emotionalisiert oder spielerisch) vom Geschehen zu berichten. Zudem sollten auch kritische Berichte und kontrovers diskutierte Themen angesprochen werden, um der Maßgabe der demokratischen Meinungsbildung gerecht zu werden. Davon ist im Entwurf jedoch nicht die Rede.
3. Verweildauer
Die Verweildauer soll der Lebenswirklichkeit der Jugendlichen angepasst werden. Dies interpretieren wir dergestalt, dass die Inhalte zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehen, was die Initiative für Publikumsräte begrüßt. Die derzeitige Begrenzung auf sieben Tage, vor allem für die Angebote von ARD und ZDF die mit Rundfunkbeiträgen finanziert wurden, sollte ebenfalls beendet werden. Zudem sollte dafür gesorgt werden, dass breitflächig Creative Commons Lizenzen erworben werden, so dass die Inhalte auch geteilt werden können.
4. Zielgruppe
Die Zielgruppe der 14-29 Jährigen wird vor allem als digital-affin beschrieben.
Völlig außer Acht gelassen wird die Sozialstruktur der Jugendlichen, die vielfach von Migrationshintergründen geprägt ist. Diese soziale und kulturelle Vielfalt sollte sich ebenfalls deutlich im Angebot und dem Mitarbeiterstamm niederschlagen. Von den insgesamt 9,5 Millionen Jugendlichen in Deutschland (15-25 Jahre) haben etwa ein Drittel einen Migrationshintergrund (http://mediendienst-integration.de/integration/bildung.html).
Bei Kindern unter 5 Jahren erhöht sich die Zahl auf bis zu 50%, in westdeutschen Städten, teilweise sogar auf 75% (Frankfurt am Main). http://mediendienst-integration.de/integration/bildung.html
Das Jugendangebot von ARD und ZDF muss den fortschreitenden gesellschaftlichen Wandel sowie die Lebenswirklichkeit auch dieser Jugendlichen widerspiegeln, denn der Funktionsauftrag gilt auch für Telemedienangebote. Dass sich die Lebenswirklichkeit von jugendlichen MigrantInnen von jenen der Mehrheitsbevölkerung teils stark unterscheidet ist unbestritten. Die konstatierte Individualisierung findet dort weniger statt, die Familie spielt eine wesentlich stärkere Rolle bei der Sozialisation. Jugendliche MigrantInnen leiden häufiger unter Ausgrenzung und Diskriminierung, auch hinsichtlich der Zugangsmöglichkeiten zu Bildungsangeboten und Arbeitsplätzen.
http://www.br-online.de/jugend/izi/deutsch/publikation/televizion/21_2008_1/roth_terhart.pdf.
Für türkeistämmige Jugendliche nimmt zudem die Religion (mehrheitlich Islam) eine bedeutende identitätsstiftende Funktion ein: http://www.kas.de/wf/doc/kas_21254-544-1-30.pdf?101207102701. (S. 21)
Diese Aspekte und weitere Aspekte müssen sich einerseits im Programm widerspiegeln, um das friedliche Miteinander zu fördern, und um die bestehende Diskrimminierung nicht zu reproduzieren. Andererseits sollten auch MitarbeiterInnen vor und hinter der Kamera des Jugendangebots den Pluralismus der Gesellschaft wirklichkeitsnah abbilden. Nach heutigem Stand sollten mindestens 50% der Mitarbeitenden Frauen sein und 30% einen Migrationshintergrund haben, wobei letztere entsprechend der gesellschaftlichen Wirklichkeit nach und nach zu erhöhen wäre.
Zuguterletzt wäre die Publikumsbeteiligung auch auf organisatorischer Ebene wünschenswert. Hier könnten sich ARD und ZDF als Innovationsmotor beweisen und neue Formen der Publikumseinbindung erproben – jenseits der bloßen „zielgruppengerechten Kommunikation“ mit den NutzerInnen der Angebote. Denn eines zeigen alle sogenannten Sozialen Netzwerke sehr deutlich: die Beteiligungserwartung jugendlicher Zuschauer nimmt weiter zu; sie wollen auf allen Kanälen eingebunden sein und das Programm mitgestalten.
Talkshows: öffentlich-rechtliche Entgleisung in der Griechenland-Debatte
Nun ist es wissenschaftlich belegt: die Griechenland-Debatte in Talkshows von ARD & ZDF wie Hart aber Fair, Maybritt Illner oder Anne Will kann als „völlig einseitig“ und an einem nationalen Wir-Diskurs orientiert bezeichnet werden. Die beiden Medienwissenschaftler Rainer Vowe und Matthias Thiele untersuchten, wie durch problematische Sprachbilder in den Talkshows die Griechen diffamiert wurden. Die objektive Meinungsbildung, die die öffentlich-rechtlichen Medien eigentlich sicherstellen sollen, ist dadurch stark gefährdet. Wie auch schon in der Ukraine-Berichterstattung binden sich Journalisten und Medien in der Griechenland-Debatte nachweislich viel zu eng an die politische Großwetterlage. Statt Aufklärung zu leisten, findet Verklärung bis hin zur Desinformation statt.
Ein ausführliches Interview mit den Wissenschaftlern zu ihrer Studie findet sich auf telepolis.
Nennt sie endlich Terroristen! Auch bei ARD & ZDF!
Der Publizist und Internetpionier Sascha Lobo hat auf SPIEGEL-Online einen bemerkenswerten Aufruf gestartet. Er berichtet über die Hetze im Netz gegen Migranten und Asylsuchende, die sich in diesem Jahr schon in über 200 Anschlägen gegen Asylunterkünfte und Menschen entladen hat. Er fordert, die Täter in der medialen Berichterstattung endlich als das zu bezeichnen, was sie sind: Terroristen.
Wir schließen uns diesem Aufruf an: auch die Öffentlich-Rechtlichen sollten endlich von Terroristen sprechen, wenn sie über Anschläge gegen Personen und Unterkünfte berichten. Außerdem wünschen wir uns ARD-Brennpunkte und ZDF-Spezials, welche die (vermeintlichen) Einzeltaten in den größeren Zusammenhang einordnen helfen.
Offenes Konsultationsverfahren zum Jugendangebot von ARD & ZDF
In eigener Sache: Der Verein zur Etablierung von Publikumsräten e.V. (I. Gr.) hat sich mit einer Stellungnahme an dem offenen Konsultationsverfahren zum Jugendangebot von ARD & ZDF beteiligt. Die Stellungnahme wurde heute an die federführende Staatskanzlei Sachsen-Anhalt geschickt.
An dem Konsultationsverfahren kann Jede/r teilnehmen. Nach Ablauf der Frist am morgigen 31.07.2015 sollen alle Stellungnahmen auf der Homepage der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt veröffentlicht werden.
Das Konsultationsverfahren ist grundsätzlich zu begrüßen, weil dadurch die Möglichkeit besteht, dass sich Beitragszahlende an der Gestaltung des neuen Jugendangebots beteiligen können. Inwiefern die Stellungnahmen tatsächlich in dem neuen Staatsvertrag berücksichtigt werden, lässt sich erst nach dessen Inkrafttreten einschätzen, da alleine die Staatskanzleien der Länder darüber entscheiden.
Bayerischer Rundfunk will Kultursendungen streichen
Die Intendanz des Bayerischen Fernsehens beabsichtigt die Einstellung der letzten Kultur- und Literatursendungen des Bayerischen Fernsehens, „Lesezeichen“ und „Lido“, zum Ende des Jahres. Begründung: Sparmaßnahmen. Am kommenden Donnerstag, 30. Juli, soll im Rundfunkrat darüber entschieden werden.
Die beiden Sendungen sind die letzten verbliebenen Literatursendungen im Fernsehen.
Wenn Sie sich gegen die Abschaffung der Sendungen wehren und damit für den Kulturauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eintreten wollen, unzeichnen Sie umgehend diese Petition:
(Link bitte im eigenen Fenster öffnen, sollte er beim Anklicken nicht funktionieren).
Europäische Konservative schießen Öffentlich-Rechtliche sturmreif
Nun hat es auch die BBC erwischt: britische Konservative wollen den altehrwürdigen Sender zurechtstutzen – finanziell und ideologisch. Damit reihen sich Großbritanniens Torys in die Liste derjenigen ein, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk am liebsten beerdigen würden. Wie auch in Deutschland nehmen in anderen EU-Ländern die Kritiker aus dem neoliberalen und konservativen Lager den Vertrauensverlust des Publikums in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als willkommene Gelegenheit, die Sender zunächst als zu teuer zu bezeichnen. Eine Kritik, der jeder Beitragszahlende allzu leicht folgen kann, die aber schnell als populistisch enttarnt werden kann: denn eigentlich geht es diesem Lager um die Schwächung und sogar Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner (weitgehend) unabhängigen Berichterstattung. Die Debatte birgt Gefahren. Auch wenn man die Öffentlich-Rechtlichen für vieles kritisieren kann – ihre Intransparenz, ihre Abgehobenheit u.v.m. – und erheblicher Verbesserungsbedarf besteht; sie haben immerhin einen gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen, möglichst umfassende und objektive Meinungsbildung zu ermöglichen. Selbst wenn es auch dabei Defizite gibt, ist leicht zu erkennen, wie korrumpierbar ein rein kommerzielles Rundfunksystem ist – etwa in den USA oder auch bei den potentiellen Profiteuren einer Abschaffung der Öffentlich-Rechtlichen. In Deutschland sind das Verlage wie Springer und Co. in Großbritannien ist es Murdoch, der die konservative Partei mit großen Parteispenden beglückt und deshalb über den konservativen Vorstoß gegen die BBC hocherfreut sein dürfte.
ZDF: Paralympics als Anhängsel
Das ZDF denkt laut über eine reduzierte Berichterstattung über die paralympischen Spiele nach. Der ZDF-Sportchef Dieter Gruschwitz kündigt im Interview mit der Deutschen Presse-Agentur laut Tagesspiegel an, dass der Sender Olympia und Paralympics als „eine Einheit gesehen“ habe. Doch was bedeutet das?
Nachdem die öffentlich-rechtlichen Anstalten keinen Zuschlag für die Übertragung der olympischen Spiele 2018- 2024 bekommen hatten und stattdessen der Bezahlsender Dicovery nun die Spiele überträgt, wollen sie auch die Paralympics nur reduziert übertragen.
Im Klartext: da Korrespondenten und Übertragungswege für Olympia bisher immer schon vor Ort waren, hat man halt praktischerweise die Paralympics mit übertragen. Fällt nun die Olympiaübertragung weg, vermittelt der ZDF-Sportchef den Eindruck, als würde sich die alleinige Übertragung der Paralympics nicht lohnen.
Der Deutsche Behindertenverband hat dies zu recht kritisiert. Schließlich haben auch Behinderte ein Recht auf Grundversorgung und programmliche Berücksichtigung.
Rundfunkbeitrag wird überarbeitet
In einer Anhörung zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag haben sich die Länder am 9. Juli auf einen Entwurf mit einigen Neuerungen geeinigt, wie aus einer veröffentlichten Synopse deutlich wird.
Positiv zu vermerken ist die längst überfällige Beitragsbefreiung bzw. -ermäßigung für Einrichtungen der Altenpflege und Behinderteneinrichtungen (§ 3.3 und 3.4). Einen etwas größeren Befreiungsspielraum wird auch Empfängern von Hartz-IV und solchen, mit Hilfen zum Lebensunterhalt zugestanden (§ 4.3).
Taubblinde Menschen können wie bisher auf Antrag befreit werden. Sehbehinderte und andere Behinderte müssen jedoch wie bisher weiterhin ein Drittel des Beitrags zahlen. Es mutet zynisch an, dass die Ermäßigung unverändert an einen hohen Behinderungsgrad gebunden ist. Hier ist deutlich zu wenig nachgebessert worden, berücksichtigt man, dass laut Statistischem Bundesamt 13% der Bevölkerung eine amtlich anerkannte Behinderung haben. Immerhin ist die Gruppe derjenigen neu hinzugekommen, die als Kriegsopfer und Hinterbliebene Sozialleistungen erhalten. Allerdings richtet sich neuerdings die Befreiung nach dem Gültigkeitszeitraum des Nachweises, muss also regelmäßig erneuert werden (§ 4 (4)).
Deutlich gesunken ist der Beitrag für Betriebsstätten. Hier hatten sich Filialunternehmen wie Rossmann u.a. beschwert, dass sie für jede einzelne Filiale den vollen Beitrag zahlen mussten. In der neuen Fassung sollen pro Filiale nur noch ein Drittel davon aufgewendet werden (5,83 €). Die Großverdiener der Industrie sparen dadurch Millionen. Hier ist kritisch einzuwenden, dass dies gegenüber vielen Behinderten keinesfalls gerecht und solidarisch ist, wie es auf der Homepage des Beitragsservice heißt. Behinderte zahlen denselben Betrag und haben häufig keine hochbezahlten Berufseinkommen.
Ein datenschutzrechtliches Problem stellt u.E. die Erhebung der personenbezogenen Daten dar. Der Beitragsservice der jeweiligen Landesrundfunkanstalt erhält neuerdings Telefonnumer, Anschrift, E-Mail Adressen und ähnliches von den Meldebehörden, Handelsregistern, Gewerberegistern und Grundbuchämtern. Auch nichtöffentliche Stellen wie Unternehmen des Adresshandels und der Adressverifizierung liefern personenbezogene Daten von Zahlungspflichtigen, wobei die Landesrundfunkanstalten bis 2020 keine Daten ankaufen dürfen (§11 (4); §14, 9a). Hier ist bereits das Zeitfenster terminiert, zu welchem diese Hürde dann womöglich auch fällt. Neu ist weiterhin, dass alle persönlichen Daten am 1.1.2018 erneut erhoben und abgeglichen werden. Es drängt sich die Frage auf, welchen Zwecken diese Rasterfahndung sonst noch dient.