Erneutes Gutachten fordert Abschaffung von ARD und ZDF

Unter dem Motto „Zwangsbeitrag? Nein Danke!“ hat ein dreiköpfiges Team aus marktliberalen Wirtschaftswissenschaftlern unter der Ägide des libertären Prometheus-Instituts die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefordert. Stattdessen soll der Rundfunk nach neuseeländischem Modell privatisiert werden.

Die Autoren des „Gutachtens“ fordern, ähnlich wie der wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums, dass öffentlich-rechtliche Angebote nur dort aufrechterhalten werden sollen, wo kommerzielle Medien kein adäquates Angebot machen können. Auch mit anderen Zahlungsverweigerern haben sie gemein, dass die Alternativvorschläge wenig durchdacht erscheinen. Sie bleiben an den wichtigen Stellen vage, so wird nicht erläutert, was ein adäquates Angebot eigentlich ist. In Neuseeland arbeitet der Rundfunk grunsätzlich marktorientiert, kann aber Fördergelder beantragen. Und spätestens beim nächsten Punkt darf man hellhörig werden, denn die Aufsicht und Kontrolle des neuseeländischen Modell ist alles andere als staatsfern:

„Die Vergabe der Fördergelder obliegt der staatlichen, im Zuge der Reform im Jahr 1989 gegründeten, von der Regierung kontrollierten Organisation NZ On Air (vgl. Lucht, 2004, S.290), deren Verwaltungsratsmitglieder vom Rundfunkminister bestimmt werden. Gegenwärtig gehören dem Verwaltungsrat sieben Personen an (vgl. NZ On Air, 2014a, S.6). NZ On Air entscheidet autonom, welche Sendungen von einem besonderen gesellschaftlichen Interesse und damit förderfähig sind.“

Man muss den Autoren Recht geben , dass sich die Angebote von ARD und ZDF momentan zu stark am kommerziellen Rundfunk orientieren und sie sich zunehmend selbst obsolet machen. Oder, dass die Gremien kaum die Vielfalt zivilgesellschaftlicher Organisationen widerspiegeln und die Allianz zwischen öffentlich-rechtlichen Medien und Politik weiterhin zu eng ist. Allerdings verwundert doch die Geschichtsvergessenheit des Gutachtens. Zur Erinnerung: Die starke Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ist direkte Folge der staatlichen Instrumentalisierung des Rundfunks zu Propaganda- und Desinformationszwecken während der Zeit der Nationalsozialisten. Und wer denkt, so etwas könnte heute nicht mehr passieren, irrt gewaltig, wie der Zulauf zu rechstpopulistischen Parteien und deren Beteiligung an Regierungskoalitionen in Europa zeigt.

 

 

27. Mai 2015 von Christine Horz
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Schweiz und Österreich: aktuelle Debatten um Medienförderung

Die Debatte um die Förderung von Qualitätsjournalismus und die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien wird auch in den Nachbarländern geführt. In der Schweiz steht das Finanzierungsmodell der SRG auf dem Prüfstand. In einer Anhörung zum „Service Public“ wie der öffentlich-rechtliche Rudnfunk in der Schweiz heißt, kristallisierte sich offenbar ein breiter Konsens über alle Positionen hinweg heraus:  ein rein privat-kommerzielles Rundfunkmodell kann nicht genügend Angebote bereitstellen, die für ein demokratisches Gemeinwesen notwendig sind. Der öffentliche Rundfunk sollte hingegen gestärkt werden, damit er die Sprachenvielfalt der Schweiz und qualitativ hochwertige Programme sicherstellen kann.  Nicht zuletzt wird der Service Public als wichtig erachtet, weil er zur Inklusion von Behinderten beitrage und Perspektiven von Minderheiten einbeziehen würde. Es wurde insgesamt mehr Mut gefordert, um Qualität und Vielfalt – auch im digitalen Sektor –  sicherzustellen.

Auch in Österreich sind sich die Beteiligten einig, dass ein rein martwirtschaftliches Medienmodell die Unabhängigkeit der Berichterstattung gefährdet. „Die Gesellschaft müsse sich „unabhängige Beobachter leisten können, die recherchieren und investigativ arbeiten“.

11. Mai 2015 von Christine Horz
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Öffentlich-Rechtliche: Überblick über die Ausgaben

Nun sind die Ausgaben aller Medien, die von den Rundfunkbeiträgen profitierten, auf einer Homepage dargestellt – inklusive der Landesmedienanstalten, die für Lizensierung und Kontrolle des kommerziellen Rundfunks zuständig sind. Allerdings werden nur die Ausgaben der ARD detailliert aufgeschlüsselt, über das ZDF erfährt man nur, dass jeder Haushalt monatlich 4,32 € an den Sender zahlt.

Die Auflistung der ARD-Ausgaben ist informativ – nicht weniger, aber auch nicht mehr. Manches wussten wir schon vorher – dass für Sport viel ( 70 Cent pro Haushalt) und für Spielfilme wie Tatort eher wenig (14 Cent p. Haushalt)  ausgegeben wird.

Was weiterhin fehlt, sind Diskussions- und Mitgestaltungsmöglichkeiten für das beitragszahlende Publikum. Transparenz ist wichtig und begrüßenswert, doch diese Lücke wird auch noch so viel Transparenz nicht aufwiegen können.

 

 

13. April 2015 von Christine Horz
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Zuschauerrat?! Schade, nur ein Aprilscherz!

Kreative Köpfe der kritischen Nachrichtenplattform Nachdenkseiten haben sich einen ganz besonderen Aprilscherz ausgedacht: die Einrichtung eines Zuschauerrats in Kooperation zwischen dem NDR und den Nachdenkseiten.

Demnach sollen ZuschauerInnen künftig ihre Kritik an eine gemeinsame Plattform schicken können. NDR-Chefredakteur Kai „Gniffke und die verantwortlichen Redakteure werden diese Kritik nicht nur entgegennehmen, sondern sogar innerhalb der gemeinsamen Plattform beantworten“, heißt es auf der Homepage der Nachdenkseiten.

Es wäre zu schön gewesen…. trotzdem lesenswert.

01. April 2015 von Christine Horz
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Der lange Abschied von der Quote

In einem Artikel der Wochenzeitung „Die Zeit“ reflektiert die Journalistin Anne Kunze über die Quotenfixierung der öffentlich-rechtlichen Sender – sehr lesenswert! Vor allem deshalb, weil sie einigen Programmmachern entlockt, dass sie sich innerlich bereits von der Quote als zentrales Instrument der Akzeptanzmessung verabschiedet haben. Schließlich ist fraglich, wer in den 5000 (!) Haushalten im GFK-Panel wann das Knöpfchen drückt – und wer sich überhaupt bereit erklärt, messen zu lassen. Auch die Nicht-Seher und Abschalter werden mit der Quote nicht erfasst.

Das Durchschnittsalter der FernsehrzuschauerInnen öffentlich-rechtlicher Anstalten bewegt sich um die 60 Jahre, Tendenz steigend. Angesichts solcher Zahlen ist in der Tat fraglich, ob ARD und ZDF noch für die Allgemeinheit senden. Deshalb fordert auch die Initiative für einen Publikumsrat, endlich qualitative Messmethoden einzuführen. Das würde aber bedeuten, dass sich die Sender intensiver und breiter angelegt als bisher mit ihrem Publikum befassen, denn um Akzeptanzvariablen jenseits von Einschaltquoten zu bekommen, müsste man mit den HörerInnen und ZuschauerInnen auf nachhaltiger und regelmäßiger Basis ins Gespräch kommen, ihre Motive ergründen, warum und warum nicht Sendungen gesehen werden, wie und wann sie gerne gesehen werden oder was Jüngere an Breaking Bad und politisch anspruchsvollen und trotzdem spannenden Serien wie Borgen und House of Cards fasziniert. Statt darauf zu warten, dass die Sender den Dialog mit dem Publikum anstoßen,  werden wir sie gerne immer wieder daran erinnern.

 

31. März 2015 von Christine Horz
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Öffentlich-rechtliche Sender gehen auf Publikum zu – wirklich?

Als erster öffentlich-rechtlicher Sender hatte der WDR in Köln im Jahr 2013 ein Format mit dem Titel WDR-Check initiiert, in dem sich der Intendant Tom Buhrow öffentlich den Fragen des Publikums stellt. Auf den ersten Blick ein Schritt in Richtung Dialog mit dem Publikum. Allerdings behält es sich der WDR vor, jene Fragen herauszufiltern, auf die Buhrow eine Antwort geben wird. Außerdem fanden von 2013 bis heute lediglich drei WDR-Checks statt – viel zu wenige und viel zu unregelmäßig, um von einem nachhaltigen Dialog mit dem Publikum sprechen zu können.

Auch das ZDF hat kürzlich nachgezogen, wenn auch weniger publikumswirksam – und mit reichlicher Verspätung. Auf der Seite Korrekturen im Webauftritt der heute-Redaktion veröffentlicht der Sender Richtigstellungen zu Fehlern, die in den Nachrichtensendungen heute und heute-journal unterlaufen sind. Möglichkeiten Fragen zu stellen, gibt es hier nicht.

Von anderen öffentlich-rechtlichen Sendern ist nichts dergleichen bekannt. Insgesamt tun die Anstalten also noch viel zu wenig, um Transparenz hinsichtlich des Programms herzustellen und mit dem Publikum in einen Dialog zu treten.

Dies wäre jedoch angesichts der Umwälzungen im Medienbereich unbedingt notwendig, Journalisten und nicht zuletzt die unter (ökonomischen) Druck geratenen öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen sich stärker um die Akzeptanz in der Bevölkerung bemühen und eine Allianz mit dem Publikum schmieden, wollen sie zukünftig bestehen. Es wird nicht damit getan sein, öffentliche Rundfunk-und Fernsehratssitzungen abzuhalten oder hin und wieder einen Sender-Check auszustrahlen. Das Publikum muss auch mitdiskutieren und mitbestimmen können. Es sollte aber auch selbst aktiver werden; Dialog und Beteiligung viel stärker als bisher einfordern. Individuelle Rückmeldungen sind dabei erfahrungsgemäß weniger wirksam als beispielsweise das Engagement in Initiativen, z.B. als Mitglied des Publikumsrats e.V. oder der Aufbau lokaler Publikumsratsnetzwerke.

Wir freuen uns über Engagierte!

 

 

 

30. März 2015 von Christine Horz
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MinisterpräsidentInnen einigen sich auf ZDF-Staatsvertrag

Laut Branchendienst epd medien vom 26.3.2015, haben sich heute die MinisterpräsidentInnen auf die Novellierung des ZDF-Staatsvertrags geeinigt. Das Bundesverfassungsgericht hatte diesen im März letzten Jahres u.a. aufgrund der zu zahlreichen VertreterInnen politischer Parteien im ZDF-Fernsehrat für verfassungswidrig erklärt.

Der Fernsehrat soll nach dem Willen der MinisterpräsidentInnen zukünftig nur noch 60 statt wie bisher 77 Mitglieder haben. Parteien dürfen künftig keine VertreterInnen mehr entsenden, die 16 Bundesländer schon – mit dem Effekt, das hauptsächlich die regierenden großen Volksparteien auf diesem Weg doch wieder im Fernsehrat sitzen werden. Die medienpolitische Sprecherin der Grünen, Tabea Rößner, kritisiert, dass kleinere Parteien kaum mehr vertreten sein werden. Noch gravierender ist, dass der gesamte Entscheidungsprozess hinter verschlossenen Türen der Staatskanzleien stattfand. Damit wurde nicht nur eine Chance vertan, sondern es wäre auch dringend notwendig gewesen, eine breite gesellschaftliche Debatte über die zukünftige Gestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Gremien anzustoßen. Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi bemängelt, dass die Überprüfung der gesellschaftlichen Relevanz der Gruppen, die im Fernsehrat vertreten sind, gar nicht stattgefunden habe.

Tatsächlich wurde ein großer Teil der Gruppen gar nicht angetastet. Katholische und evangelische Kirche haben weiterhin zwei Sitze in diesem Gremium – Humanisten oder Atheisten jedoch nicht. Ob der Vertriebenverband, der fest verankert ist, weiterhin gesellschaftliche Relevanz hat, ist siebzig Jahre nach Ende des Krieges mehr als fraglich. Zwar sollen jetzt doch Schwul-Lesbische VertreterInnen Sitz und Stimme erhalten, doch für die über 16 Mio. Menschen mit Migrationshintergrund, die aus über 180 verschiedenen Ländern stammen wird gerade einmal ein Sitz reserviert. Auch PublikumsvertreterInnen, welche sich als zivilgesellschaftliche Stimme der Beitragszahlenden sehen, erhalten keinen Sitz in diesem Gremium.

Insgesamt ist der Entwurf entäuschend – der Fernsehrat wird weder besonders plural noch regierungsfern werden.

26. März 2015 von Christine Horz
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Finanzexperten fordern Abschaffung des Rundfunkbeitrags

Der wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums hatte im März letzten Jahre ein Gutachten veröffentlicht, wie wir berichteten. Die Finanzexperten bekräftigten nun während einer Tagung des Instituts für Medien- und Kommunikationspolitik in Köln ihre Forderungen nach einem radikalen Umbau des öffentlich-rechtlichen Systems, wie der Branchendienst epd-medien am 23.3.2015 berichtet. Demnach soll der Rundfunkbeitrag zugunsten einer Steuer abgeschafft werden. Das Argument, dass eine Steuer gerechter sei als der aktuelle Rundfunkbeitrag scheint auf den ersten Blick nachvollziebar – allerdings nur dann, wenn sie sich am Einkommen orientiert – und nicht wie die Mehrwertsteuer von allen Einkommensschichten gleichermaßen entrichtet werden muss.

Zu Recht kritisiert der Justiziar des Hessischen Rundfunks, Jürgen Betz, dass lediglich ökonomische Maßstäbe in dem Gutachten eine Rolle spielten. Die öffentlichkeitstheoretisch fundierte und vom Bundesverfassungsgericht in nunmehr acht Rundfunkurteilen bestätigte Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als wichtige Quelle der Meinungs- und Willensbildung im demokratischen Gemeinwesen wird dort als vernachlässigbare Größe behandelt. Auch die Frage der Staatsferne des Rundfunks, die gerade durch das „ZDF-Urteil“ des BVerfG hochaktuell ist, würde sich erneut und anders stellen, denn ein steuerfinanzierter Rundfunk wäre dann eine staatliche Veranstaltung.

Die offenkundigen Schwächen dieses „Gutachtens“ werfen denn auch die Frage auf, warum ausgerechnet das angesehene IfM unter Leitung von Lutz Hachmeister dieses Thema auf die Agenda gehoben hat.

 

25. März 2015 von Christine Horz
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Deutschlandfunk diffamiert Spätaussiedler

Das öffentlich-rechtliche Deutschlandradio erreichte kürzlich eine Programmbeschwerde eines Publikumsrat-Unterstützers. Der Beschwerdeführer sieht – wie wir finden zu recht – Programmgrundsätze missachtet. Der Deutschlandfunk hat in mehreren Nachrichtenbeiträgen vom 15.03.2015 einen Pressebericht selektiv zitiert. In dem betreffenden Radiobeitrag wird berichtet, dass es sich bei den meisten der 100 Deutschen, die in der Ukraine auf Seiten der pro-russischen Einheiten kämpfen um Russlanddeutsche handelt. In dem zitierten Artikel aus Die Welt wird aber darauf verwiesen, dass weder dem Generalbundesanwalt noch dem auswärtigen Amt „belastbare Erkenntnisse“ darüber vorliegen. Das Innenministerium ließ demnach lediglich verlautbaren, „es gebe Hinweise darauf, dass sich einzelne Deutsche in der Ostukraine aufgehalten hätten, zu ihren politischen Motiven sei aber nichts bekannt.“

Der Beitrag im Deutschlandfunk stellt ein Paradebeispiel dar, wie man durch das Weglassen wichtiger Details das Medienbild ganzer gesellschaftlicher Gruppen negativ konstruiert. Qualität im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sieht anders aus.

Ob der Beschwerdeführer eine Antwort erhält, bleibt abzuwarten. Von 14 Beschwerden, die er seit 16.2. 2015 an den Intendant des Deutschlandradio gesendet hat, wurde lediglich eine einzige beantwortet.

 

20. März 2015 von Christine Horz
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Absperrbänder und Twitterverbot: erste öffentliche Sitzung des ZDF-Fernsehrats

Vertreter des Publikumsrats besuchten heute vormittag die erste öffentliche Sitzung des ZDF-Fernsehrats – viel mehr war es auch tatsächlich nicht. Denn obwohl das ZDF und der Vorsitzende des Rundfunkrats das Novum als Teil der „Transparenz“-Offensive des ZDF bezeichneten, ist es wohl noch ein weiter Weg bis dahin. Besucher_innen konnten zwar nach kurzer Anmeldung auf das ZDF Gelände gelangen, doch im Konferenzgebäude wurden sie von roten Absperrbändern empfangen, die sie strikt von den Fernsehratsmitgliedern trennten. Im Saal das gleiche Bild – auch hier war der Publikumsbereich hinter roten Bändern und unter dem strengen Blick der Security getrennt von dem noch bis zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils 77 köpfigen Gremium. Doch viel gravierender als die Sitzordnung war das Twitterverbot. Auch Redebeiträge oder Fragen des Publikums waren nicht erwünscht. Allerdings wurden die wichtigen Entscheidungen sowieso bereits vor der Fernsehratssitzung in verschiedenen Ausschüssen gefällt, so dass heute, nach recht überschaubarer Diskussion, nur noch über diese Entscheidungen abgestimmt wurde.

Und Sitzungen des zweiten wichtigen Gremiums, des Verwaltungssrats, der über Personal und Haushalt entscheidet, werden auch weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden

An der anschließenden Pressekonferenz durften eigentlich nur akkredierte Journalist_innen teilnehmen. Ausnahmesweise wurde eine Vertreterin des Publikumsrat zugelassen und konnte Fragen stellen.

Immerhin erfuhren die Besucher_innen, dass der Fernsehrat Vorbehalte gegen den Entwurf zum ZDF-Staatsvertrag hat. Der Vorsitzende Ruprecht Polenz äußerte Kritik an dem Vorgehen der Staatskanzeleien, die Öffentlichkeit nicht genügend in die Diskussion eingebunden zu haben. Außerdem monierte der Fernsehrat, dass dem Vielfaltsgebot im neuen ZDF-Fernsehrat noch zu wenig Rechnung getragen sei. So seien weder Schwul-Lesbische Verbände noch Tierschützer berücksichtigt worden. Positiv ist noch zu vermerken, dass der Fernsehrat sein Beschwerdemanagment evaluieren werde – vielleicht gibt es dann bald öffentlich zugängliche Übersichten über Zahl und Inhalt der Beschwerden sowie über die Reaktion der betreffenden Redaktionen.

Aus der Sicht der Öffentlichkeit muss denoch ein ernüchterndes Fazit gezogen werden. Denn weder erhalten Besucher_innen Einblicke in die Diskussionsprozesse in den Ausschüssen, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, noch kann es Fragen stellen und wird in die Fernsehratssitzung aktiv eingebunden.

13. März 2015 von Christine Horz
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