Bundesfinanzministerium stellt öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Frage

Das Bundesfinanzministerium prüft derzeit, ob die Rundfunkgebühr abgeschafft und durch einen Nutzungsbeitrag ersetzt werden könnte. Ein entsprechendes Gutachten seines Wissenschaftlichen Beirats hierzu wurde bereits im Oktober 2014 vorgelegt, doch erst jetzt durch die BILD-Zeitung an Heiligabend öffentlich bekannt. In dem Gutachten heißt es, der aktuelle Rundfunkbeitrag von 17,98 monatlich sei zu hoch. Deshalb sollte dieser durch Nutzungsbeiträge, ähnlich „dem Subskriptionsmodell im Zeitungsmarkt“ ersetzt werden. Noch wichtiger für die Allgemeinheit als 94€ Rundfunkbeitrag pro Haushalt und Jahr dürfte jedoch die inhaltliche Neuausrichtung sein, die dem Ministerium vorschwebt: öffentlich-rechtliche Anstalten sollten demnach nur noch ergänzen, was die Privaten nicht leisten, also beispielsweise politische Hintergrundberichterstattung, Kunst und Kultur. Man muss sicher infrage stellen, ob die Sender die Rundfunkbeiträge derzeit sinnvoll ausgeben.

Allerdings steht diese Forderung im Widerspruch zum verfassungsmäßig bestimmten Funktionsauftrag der Öffentlich-Rechtlichen. Die Karlsruher Richter definieren eindeutig, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio eine „Grundversorgung“ mit Bildung, Kultur, Information und Unterhaltung für Alle leisten sollen. Zudem ist Rundfunk Ländersache. Der Vorschlag könnte also als reine Luftnummer abgetan werden. So ist er aber sicher nicht gemeint: Die klare Positionierung der Bundesregierung zu einer Angelegenheit, die nicht die ihre ist, kann in einer Zeit, da die Länder nach dem „ZDF-Urteil“ vom März 2014 über einen neuen Rundfunkstaatsvertrag beraten, durchaus als Einschüchterungsversuch gewertet werden. Es drängt sich die Frage auf, ob die Bundesregierung den umfassenden Funktionsauftrag der Öffentlich-Rechtlichen, der ja auch die Kontrolle der Politik beinhaltet, gerne deshalb beschneiden möchte, weil ein auf Steuergeld oder Subskriptionsbeiträge angewiesener Rundfunk nicht mehr staatsfern und unabhängig sein kann. Damit wird der Vorschlag des Bundesfinanzministeriums zu einem Angfriff auf den Qualitätsjournalismus, dem die öffentlich-rechtlichen Sender verpflichtet sind.

Alles in allem also eine Ungeheuerlichkeit und kein Weihnachtsgeschenk.

Siehe auch Diskussionsanstoß in der Hörercommunity des MDR.

 

 

27. Dezember 2014 von Christine Horz
Kategorien: Allgemein | 6 Kommentare

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