Publikumsräte in anderen Ländern
Publikumsräte gibt es in vielen europäischen und außer-europäischen Ländern. Meist sind es die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten selbst, die Publikumsräte unterhalten. Diese sind mit unterschiedlichen Befugnissen ausgestattet. Teilweise übernehmen sie Ombudsperson-Funktionen (Interessenvertretung des Publikums) und /oder Medien-Watchdog-Funktionen (Programmbeobachtung und -evaluation). Der Status reicht vom reinen Beratungsgremium bis hin zu weitreichenden Entscheidungsbefugnissen. Diese große Bandbreite resultiert aus der je eigenen historisch-politischen Situation in den EU-Staaten, in die die Rundfunkanstalten eingebettet sind. In Ländern wie Österreich wird beispielsweise das, was hierzulande als Rundfunk- oder Fernsherat bezeichnet wird als „Publikumsrat“ bezeichnet, obwohl dort wie in Deutschland größere Verbände beteiligt sind, die die Dynamik und Vielfalt in der Bevölkerung kaum abbilden.
Mit den folgenden Links kommen Sie auf die Homepages der jeweiligen Publikumsvertretungen. Diese Liste wird sukzessive erweitert, denn es existieren noch mehr Publikumsräte in Europa:
– Irland
– Schweiz, siehe: Publikumsräte in der Schweiz – ein Modell auch für Deutschland?
siehe auch: Publikumsrat in Österreich – ein Interview mit Dr. Hans Högl
Außereuropäisch:
In den USA gibt es keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Public Broadcasting ist zumindest nicht-kommerziell und die Sender haben meist einen Ombudsman
– USA (Ombudsperon PBS)