ZDF-Staatsvertrag: Ministerien legen ersten Entwurf vor
Die Rundfunkkommission legte gestern, am 30.1.2015, den ersten Entwurf eines novellierten ZDF-Staatsvertrags vor. Die Novellierung war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im März 2014 aufgrund einer Normenkontrollklage urteilte, dass der ZDF-Staatsvertrag – und vor allem die Zusammensetzung der Gremien – in seiner bisherigen Version nicht verfassungskonform ist.
Der Entwurf sieht vor, dass der Fernsehrat zukünftig 60 statt wie bisher 77 Mitglieder haben soll. In der Gruppe der 16 entsendeberechtigten Gruppen sind je ein Vertreter von Muslimen und Jugend genannt. Außerdem sollen Frauen bei der Entsendung „angemessen berücksichtigt“ werden – was immer das heißen mag. Parlamentarier bis hin zu hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten werden nicht mehr im Fernsehrat vertreten sein. Die vom BVerfG geforderte Dynamisierung der Gremien ist aus dem Entwurf allerdings nicht ersichtlich – außer, dass die Landesregierungen die Zusammensetzung der Gremien nach drei Amtsperioden überprüfen müssen. Auch Publikumsvertreter, die beispielsweise in die Gremien gewählt werden, sind in der Novellierung nicht vorgesehen.
Das Dokument kann auf der Homepage des Landes Rheinland-Pfalz heruntergeladen werden.
Bis zum 28. Februar können alle Interessierte mit einer schriftlichen Stellungnahme an der Anhörung teilnehmen. Die Initiative für einen Publikumsrat wird diese Möglichkeit selbstverständlich nutzen, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk doch noch bürgernäher, transparenter und partizipativer zu gestalten.
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