Absperrbänder und Twitterverbot: erste öffentliche Sitzung des ZDF-Fernsehrats
Vertreter des Publikumsrats besuchten heute vormittag die erste öffentliche Sitzung des ZDF-Fernsehrats – viel mehr war es auch tatsächlich nicht. Denn obwohl das ZDF und der Vorsitzende des Rundfunkrats das Novum als Teil der „Transparenz“-Offensive des ZDF bezeichneten, ist es wohl noch ein weiter Weg bis dahin. Besucher_innen konnten zwar nach kurzer Anmeldung auf das ZDF Gelände gelangen, doch im Konferenzgebäude wurden sie von roten Absperrbändern empfangen, die sie strikt von den Fernsehratsmitgliedern trennten. Im Saal das gleiche Bild – auch hier war der Publikumsbereich hinter roten Bändern und unter dem strengen Blick der Security getrennt von dem noch bis zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils 77 köpfigen Gremium. Doch viel gravierender als die Sitzordnung war das Twitterverbot. Auch Redebeiträge oder Fragen des Publikums waren nicht erwünscht. Allerdings wurden die wichtigen Entscheidungen sowieso bereits vor der Fernsehratssitzung in verschiedenen Ausschüssen gefällt, so dass heute, nach recht überschaubarer Diskussion, nur noch über diese Entscheidungen abgestimmt wurde.
Und Sitzungen des zweiten wichtigen Gremiums, des Verwaltungssrats, der über Personal und Haushalt entscheidet, werden auch weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden
An der anschließenden Pressekonferenz durften eigentlich nur akkredierte Journalist_innen teilnehmen. Ausnahmesweise wurde eine Vertreterin des Publikumsrat zugelassen und konnte Fragen stellen.
Immerhin erfuhren die Besucher_innen, dass der Fernsehrat Vorbehalte gegen den Entwurf zum ZDF-Staatsvertrag hat. Der Vorsitzende Ruprecht Polenz äußerte Kritik an dem Vorgehen der Staatskanzeleien, die Öffentlichkeit nicht genügend in die Diskussion eingebunden zu haben. Außerdem monierte der Fernsehrat, dass dem Vielfaltsgebot im neuen ZDF-Fernsehrat noch zu wenig Rechnung getragen sei. So seien weder Schwul-Lesbische Verbände noch Tierschützer berücksichtigt worden. Positiv ist noch zu vermerken, dass der Fernsehrat sein Beschwerdemanagment evaluieren werde – vielleicht gibt es dann bald öffentlich zugängliche Übersichten über Zahl und Inhalt der Beschwerden sowie über die Reaktion der betreffenden Redaktionen.
Aus der Sicht der Öffentlichkeit muss denoch ein ernüchterndes Fazit gezogen werden. Denn weder erhalten Besucher_innen Einblicke in die Diskussionsprozesse in den Ausschüssen, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, noch kann es Fragen stellen und wird in die Fernsehratssitzung aktiv eingebunden.