#Flüchtlinge: DW-Flüchtlings TV nicht verfassungskonform
Wie der Tagesspiegel berichtet, hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages geprüft, ob die Deutsche Welle (DW) ihren geplanten Flüchtlingskanal im Inland ausstrahlen darf. Die medienpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Tabea Rößner, MdB, hatte die Expertise in Auftrag gegeben, weil sie vermutet, dass der neue Kanal verfassungswidrig wäre.
Dies wurde nun in der Antwort des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigt. DW TV ist als Teil der Public Diplomacy direkt dem Aussenministerium unterstellt. Die verfassungsmäßig vorgeschriebene Staatsferne, die für alle Inlandssender gilt, wäre also nicht gewahrt. Sollte das DW Gesetz geändert werden, müsste vor allem geklärt werden „in welchem Rahmen die Bundesregierung ihre Aufsicht für die Deutsche Welle dann noch ausüben darf“, sagte Rößner dem Tagesspiegel.
Der Übernahme von Beiträgen aus DW Arabia, die beispielsweise in dem ARD Guide for refugees eingebettet sind, wirft nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes nicht das Problem der mangelnden Staatsferne auf, weil „das Inland technisch nicht von der Übertragung ausgeschlossen werden“ könne. Warum technische Gegebenheiten das Gebot der Staatsferne so einfach aushebeln, erschließt sich uns allerdings nicht.