#WDRGesetz: Novellierung ermöglicht Publikumsbeteiligung

Die Novellierung des WDR-Gesetzes reagiert auf die Online-Konsultationen, in welchen Bürger befragt wurden, wie der Rundfunkstaatsvertrag für den WDR gestaltet werden soll. Im Ergebnis bleibt es weitgehend bei hierachischen Kommunikationswegen für die Rundfunkbeitragszahlenden. Einige Verbesserungen für die Publikumsbeteiligungen wird es jedoch geben.

Im Entwurf heißt es: „Eine Vielzahl an Beiträgen und Vorschlägen sind von Bürgerinnen und Bürgern zu Themen wie Transparenz, Partizipation, Zusammensetzung und Qualifikation der Gremien aber auch zu Themen rund um das Programm und dessen Qualität eingegangen.“ Dem wolle man mit der Novellierung Rechnung tragen.

Zunächst eine Verschlechterung, was Programmbeschwerden angeht. Diese werden jetzt erst nach zwei statt nach einem Monat vom Intendant beantwortet (§10 Abs. 3). Der WDR soll zwar weiterhin eine „Publikumsstelle“ für Beschwerden haben, doch dabei handelt es sich nicht,  wie von der Initiative für einen Publikumsrat gefordert, um ein unbahängiges Organ im Sinne einer Ombudsperson.

Partizipation soll damit abgegolten werden, dass die Rundfunkratssitzungen künftig öffentlich tagen sollen. Dass das Augenwischerei ist, hatte schon das Bundesverfassungsgericht in seinem ZDF-Urteil moniert, denn die wichtigen Entscheidungen werden vorab in den Ausschüssen unter Einfluss der parteipolitisch orientierten „Freundeskreise“ getroffen.

Die Zusammensetzung des WDR-Rundfunkrats soll nun zumindest geschlechterparitätisch besetzt werden. Von den insgesamt 58 Mitgliedern werden 13 vom Landtag entsandt.  9 Mitglieder dürfen politische Ämter innehaben. Auch wenn dies den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht, so mischt der Staat doch noch kräftig mit. Körperschaften wie Kirchen, Jüdische Gemeinde oder auch Gewerkschaften sind in der Gruppe der Entsendeberechtigten breit vertreten. Allerdings werden weder MigrantInnenvertreter noch Muslime im WDR-Rundfunkrat als entsendeberechtigte Gruppen genannt. Nun könnte man ersteres noch verzeihen, da ein Vertreter des Landesintegrationsrat im Gremium sitzt. Auch Behinderte sind nun vertreten. Doch es ist kein Signal der Abbildung gesellschaftlicher Vielfalt, dass zwar Kirchen und jüdische Gemeinden aber nicht Muslime entsendeberechtigt sind. Andere Bundesländer haben hier längst eine Lösung für die seit Jahren verschleppte Anerkennung der Muslime als Körperschaft des öffentlichen Rechts gefunden und einen Sitz für Muslime bereitgestellt (obgleich die Anerkennung des Körperschaftsstatus die gerechtere Lösung wäre).

Wirklich wegweisend und neu ist die Möglichkeit, dass zumindest einige Sitze für das Publikum frei bleiben. Gesellschaftlich relevante Gruppen wie auch beispielsweise ATTAC, Atheisten und Publikumsvertreter können sich auf einen von sieben Sitzen bewerben. Der Landtag beschließt dann in einer Zwei-Drittel-Mehrheit, wer einen Sitz bekommt. Weitere zwei Sitze werden vom Rundfunkrat bestimmt. Hierauf können sich interessierte Einzelpersonen ohne verbandliche Bindung bewerben.

 

 

 

22. Januar 2016 von Christine Horz
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