#Rundfunkbeitrag: verfassungsgemäß

Das Oberverwaltungsgericht Münster hält den Rundfunkbeitrag nicht für verfassungswidrig.

Es reagiert damit auf eine Berufungsklage von drei Privatleuten. Da die Initiative für Publikumsräte der Überzeugung ist, das guter Journalismus und qualitativ hochwertige Medien etwas kosten, wäre dem nur anzufügen, dass sich die Öffentlich-Rechtlichen zukünftig nochmehr anstrengen sollten, dies auch zu liefern.

Aktuell lässt die  Debatte um den Pressekodex noch einiges zu wünschen übrig, wie die ARD-tagesschau, das Flaggschiff des Nachrichtenjournalismus zeigt.

Unverständlich bleibt allerdings, warum das Münsteraner Gericht die Praxis des Abgleichs der Meldedaten ebenfalls als rechtmäßig eingestuft hatte, erhält der Beitragsservice dadurch auch weiterhin umfassenden Zugang zu den Melderegistern.

 

21. März 2016 von Christine Horz
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