#Publikumsdialog: die Ombudsstelle in der Schweiz
Bei der Frage, wie mit Zuschauerbeschwerden umzugehen sei, geht die Schweiz einen eigenen Weg, der möglicherweise auch für andere Länder und Mediensysteme interessant sein könnte. Statt langwieriger Verfahren über den Intendanten bis (irgendwann vielleicht) zum Fernseh- bzw. Rundfunkrat, der meist keine öffentlichkeitswirksamen und bindenden Urteile fällt, steht hier eine unabhängige Ombudsstelle vermittelnd zwischen Publikum und Sender. Am Beispiel der Schlussberichte des Ombudsmannes wird deutlich, wie die Beschwerdeverfahren aufgebaut sind und welche Themen in den Fokus der Zuschauerkritik geraten.
Für der Schweizer SRG – dem Pendant zum deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk – befasst sich also eine unabhängige Ombudsstelle mit Zuschauerrückmeldungen und -beschwerden. Gegenwärtig ist der Medienwissenschaftler Roger Blum der amtierende Ombudsmann. Er wird von der Journalistin und Dozentin Sylvia Egli von Matt vertreten.
Die Anrufung des Ombudsmannes/der Ombudsfrau stellt die erste Stufe in einem mehrgliedrigen Beschwerdeprozess dar. Befindet die Ombudsperson, dass Programmgrundsätze verletzt wurden, so kann sie beispielsweise eine Aussprache zwischen Bescherdeführer und der verantwortlichen Redaktion vorschlagen wie beispielsweise im Hinblick auf eine Satiresendung geschehen – ein wirklich interessanter Weg, wie Medienpraktiker stärker mit dem Publikum in Kontakt kommen können. In diesem Fall gab die Ombudsstelle dem Beschwerdeführenden Recht, da in der Sendung Transmenschen verunglimpft wurden.
Sind Zuschauer/innen und Hörer/innen mit der Antwort der Ombudsstelle nicht zufrieden oder wollen sie ein rechtsverbindliches Urteil erreichen, haben sie die Möglichkeit die unabhängige Beschwerdeinstanz UBI anzurufen.
Was denken Sie über dieses Verfahren? Können Sie sich etwas vergleichbares in Deutschland vorstellen?
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