Zuschaueranfragen: Sender schweigen

Einen interessanten Erfahrungsbericht eines Zuschauer des SWR druckt die Medienkorrespondenz ab. Der Zuschauer, Herr Ladeur – selbst Rundfunkrechtler – hatte angefragt, ob der SWR nicht eine Sendung des norwegischen öffentlich-rechtlichen Fernsehens übernehmen könne, die ihm sehr gefallen hat.  Das war vor zwei Jahren. Ladeur bezog sich auf das Recht, das Zuschauern einräumt, Eingaben zu machen und das in den Rundfunkstaatsverträgen mehr oder weniger deutlich dargestellt ist.

„Die Möglichkeit, Eingaben zu machen, dient nicht dem Interesse Einzelner, sondern der Gewährleistung der Programmvielfalt. Dies ist das Grundprinzip des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. In der einen oder anderen Weise muss sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Beantwortung von Anregungen (und von ähnlichen Anliegen) über sein Programm erklären, damit einseitige Festlegungen vermieden oder jedenfalls möglichst nicht zu leicht verborgen werden können.“

Es kamen bis heute lediglich standardisierte Antworten zurück und keine Begründung für oder wider den Beitrag. Womöglich sitzen die Sender das einfach aus. Dies wäre wohl nicht verfassungsgemäß, Ladeur spricht vom „Pjöng-Jang-Verfahren“. Öffentlich-rechtliche Sender hätten sich, anders als Privatunternehmen, gegenüber dem Zuschauer zu erklären.

Ein weiterer Faktor wie die Sender Zuschauer effektiv auf Distanz halten, ohne angreifbar zu sein ist das Thema Transparenz. Wenn wir beim Beispiel SWR bleiben: er veröffentlicht zwar seinen Geschäftsbericht, um offen zu legen für was der Rundfunkbeitrag ausgegeben wird. Doch selbst der SWR Sprecher räumt im Interview mit der Stuttgarter Zeitung ein, dass die Daten nur von Fachleuten zu durchschauen sind.

11. Januar 2017 von Christine Horz
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