Nennung der Täterherkunft im Mordfall am Frankfurter Hauptbahnhof
Der Mord eines kleinen Jungen durch einen offenbar psychisch kranken Mann am Frankfurter Hauptbahnhof hat die Republik verstört.
In der Berichterstattung darüber in ARD, ZDF und anderen Medien wurde die Herkunft des Täters genannt. Die tagesschau vermeldete beispielsweise dazu, dass der Täter in seinem Schweizer Wohnort als „gut integriert“ galt (00.37).
Die Nennung der Herkunft von Tatverdächtigen wurde nach der Änderung der Diksriminierungsrichtlinie im Pressecodex nach den Ereignissen von Köln zu Silvester 2015/16 geändert. Seither kann die Herkunft genannt werden, „wenn ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit“ vorliegt. Diskutiert wird immer wieder wann und wann nicht die Herkunft genannt werden sollte.
Nach ethischen Gesichtspunkten halten wir es in diesem Fall für nebensächlich bis überflüssig, die Herkunft des Täters zu nennen. Die Herkunft spielt u.E. nur dann eine Rolle, wenn sie einen Bezug zur Tat aufweist. Bei dem Mord an dem kleinen Jungen war das öffentlichkeitsrelevante Kriterium jedoch nicht die Herkunft, sondern die offenbar psychische Vorerkrankung des Täters.