MinisterpräsidentInnen unterzeichnen neuen ZDF-Staatsvertrag
Die MinisterpräsidentInnen der Länder haben heute den ZDF-Staatsvertrag unterschrieben. Damit haben sie die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Frist eingehalten. Ob der neue ZDF-Staatsvertrag aber den Inhalt des Urteils in hinreichender Weise umsetzt, ist fraglich.
Zwar wurden der ZDF-Fernsehrat von 77 auf 60 VertreterInnen verkleinert, wobei der Politik nur noch 20 Sitze zugestanden werden. Doch die im Urteil geforderte „Vielfalt“ und „Dynamisierung“ der Gremienbesetzung, die der „Versteinerung“ entgegenwirken soll, ist höchstens ansatzweise erkennbar. Erstens, hat die Politik alle „gesellschaftlich relevanten Gruppen“ bereits festgelegt. Dynamik sieht anders aus. Hier bleibt abzuwarten, ob nicht berücksichtigte gesellschaftlich relevante Gruppen den Staatsvertrag anfechten werden. Zweitens, soll die Zusammensetzung erst nach drei Amtsperioden überprüft werden. Im Klartext: nach 12 Jahren! Zwölf Jahre sind eine ziemlich lange Zeit in einer sich ständig wandelnden Gesellschaft. Beispiel: vor zwölf Jahren gab es noch kein Facebook (2004) und kein Twitter (2006) – und alles, was man damit verbindet. Wenn ein Gremium wie der Fernsehrat nach zwölf Jahren überprüft wird, ist das zwar ein fundamentaler Fortschritt zu über 50 Jahren, in welchen er sich kaum änderte, aber den Wandel, die Vielfalt der Interessen etc. wird er so auch weiterhin nicht abbilden können.
Zudem wird es eng, wenn einzelne Länder es nicht schaffen sollten, den ihnen zugewiesenen Vertreter (MigrantInnen, MuslimInnen, Jugend, Minderheitensprachen etc) zu entsenden. Wenn auch nur ein Land patzt – beispielsweise in dem sich etwa Interessenverbände unterschiedlicher Minderheitensprachen (Sorbisch, Romanes, Friesisch, Dänisch) nicht mit dem verantwortlichen Bundesland auf einen Vertreter einigen können – übersteigt die Zahl der Politiker plötzlich wieder die Obergrenze von einem Drittel Politiker im ZDF-Fernsehrat – und wäre damit wieder verfassungswidrig.