Offenlegung der Archive

Durch den verpflichtenden Rundfunkbeitrag finanzieren die Bürger jegliche Beiträge, die durch den ÖRR veröffentlicht werden. Da sollten wir doch auch die Möglichkeit haben immer darauf zugreifen zu können, oder? Dem ist leider nicht so.

Was ist das Problem?

 Wo ARD, ZDF und DLF ihre früher analog ausgestrahlten Beiträge archiviert haben, ist der Öffentlichkeit nicht bekannt; einiges Unliebsame verschwand im „Giftschrank“, aber allgemein gilt, dass die Sendungen der Allgemeinheit nicht zur Verfügung stehen – auch nicht der Wissenschaft, die teils für die Herausgabe zur Kasse gebeten wird. 80 bis 90 % der Internetbeiträge durch den ÖRR werden nach einer gewissen Zeit depubliziert und sind anschließend nicht mehr zugänglich. Seit 2008 verschwinden also auch zunächst öffentlich zugängliche Inhalte in den Mediatheken durch die Depublizierungspflicht, die zwar immer wieder Thema war, jedoch nach wie vor Bestand hat. Je nach Kategorisierung (Bildung, Unterhaltung, …) eines Beitrags wird ihm ein „Verfallsdatum“ zugewiesen. Dazu zählen ebenfalls Beiträge in den Mediatheken, wie zum Beispiel die Tagesschau. Paradoxerweise bleiben sie auf Youtube oft länger erhalten, aber es gibt keine Garantie. Trotzdem werden diese Artikel und Videos natürlich archiviert. Diese Archive der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stehen allerdings nur für Anfragen aus Wissenschaft und Forschung offen. Doch selbst bei diesen Anfragen stößt man häufig auf Probleme, da durch die föderale Struktur dezentrale Archive geführt werden. So kommt es, dass man für eine Anfrage für eine Sendung gleich mehrere Rundfunkanstalten kontaktieren muss.

Was soll sich ändern?

Um zu verhindern, dass Beiträge verschwinden, auf die wir als zahlende Stakeholder eigentlich Zugriff haben sollten, wird eine Offenlegung der Archive gefordert. Dadurch sollen jegliche Veröffentlichungen in einem frei zugänglichen Portal archiviert werden, damit Beiträge oder Sendungen jederzeit verfügbar sind. Dafür müsste die Depublizierungspflicht abgeschafft werden, denn die Möglichkeiten für solch ein umfangreiches Archiv sind heutzutage definitiv gegeben. 

Probleme bei der Umsetzung

In der Theorie und auch in der Praxis scheint die gewünschte Offenlegung also möglich, woran scheitert es dann noch? Um die Depublizierungspflicht endgültig ad acta zu legen braucht es eine einstimmige Mehrheit von allen Bundesländern in einem neuen Medienstaatsvertrag. Die Depublizierungspflicht wurde 2009, aufgrund einer EU-Vorschrift, im neuen Rundfunkstaatsvertrag (heute Medienstaatsvertrag) formuliert und hat seit dem Bestand. Das war eine Reaktion auf die Forderung des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), um einen Wettbewerbsvorteil der öffentlich-rechtlichen Sender gegenüber den privaten Anbietern einzudämmen, da die öffentlich-rechtlichen durch den Rundfunkbeitrag „staatliche Beihilfe“ erhielten. Aus der Sicht der Beitragszahlenden ist das leider nur schwer zu verstehen. Vielleicht sollte man eher über eine Ausgleichsabgabe an die privaten Anbieter nachdenken, anstatt der Öffentlichkeit die selbst finanzierten Inhalte vorzuenthalten.

29. Februar 2024 von Christine Horz
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